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Pflegetagegeld: DKV gibt im Klageverfahren auf

Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeld: DKV gibt im Klageverfahren auf – eine absehbare Entscheidung.

Einen tollen Erfolg konnten wir für unsere schwerkranke und pflegebedürftige Mandantin vor dem Landgericht Bremen erzielen. Nachdem unsere Mandantin infolge Erkrankung pflegebedürftig wurde, machte unsere Mandantin Leistungen aus einer Pflegetagegeldversicherung bei der DKV geltend.

Der Versicherer reagierte wie so häufig, wenn Versicherungsnehmer Ansprüche geltend machen, mit einer langwierigen Prüfung, an deren Ende keine Leistung, sondern Anfechtung und Rücktritt stehen. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sie hätte die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag falsch beantwortet. Die Folge wäre für den Versicherungsnehmer dramatisch: Keine Leistung! Häufig eine Katastrophe, da Pflege uns meist unvorbereitet trifft und sich viele Fragen stellen. In dieser Situation von der eigenen Versicherung im Stich gelassen zu werden, lässt viele Kunden an Sinn und Zweck von Versicherungen zweifeln.

Konkret ging es darum, ob unsere Mandantin eine Frage nach Gefäßerkrankungen richtig beantwortet hatte. Dabei war klar, dass die von der DKV verwendete Frage nur dann einschlägig war, wenn auch tatsächlich die abgefragte Diagnose bei dem Versicherungsnehmer vorlag und auch bekannt war. Es standen hier nur drei Diagnosen in der Frage. Keine davon traf auf unsere Mandantin zu. Deswegen hatte sie die Frage auch verneint. Das sah die DKV alles ganz anders.

Außergerichtlich ließ sich die DKV leider nicht von der Fehlerhaftigkeit der Ablehnung überzeugen. Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall. Wir erhoben dann sofort Klage. Innerhalb von wenigen Monaten erkannte auch die DKV, dass auch Bestreiten, Leugnen und Dementieren nicht helfen wird. Anfechtung und der Rücktritt waren klar rechtswidrig. Der Vertrag musste reaktiviert werden und Leistungen wurden unserer Mandantin rückwirkend und verzinst erstattet. Wir konnten den Rechtsstreit für erledigt erklären und die DKV hatte die vollen Kosten für den Rechtsstreit zu tragen. Ein tolles Ergebnis!

Sind auch Sie betroffen von einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung ihrer Versicherung? Dann zögern Sie nicht, uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung zu kontaktieren.

2499/19

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