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Markus Goltzsch

"Ihr Fall ist entscheidend, für Ihren Fall bezahlen Sie uns. Und deshalb liefern wir punktgenaue Maßarbeit."

 

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Steckbrief

Rechtsanwalt:

Rechtsanwalt seit 2003

Fachanwalt:

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2009

Status:

  • Leiter Dezernat Versicherungsrecht München und Nürnberg
  • Stellvertretender Leiter der Rechtsanwaltskanzlei München
Zusatzausbildung:
Lehrgang gem §§ 4, 4a FAO zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
Werdegang:
Rechtsanwalt Goltzsch ist in München geboren, aufgewachsen und hat an der Uni München studiert. Nach dem Staatsexamen begann er 2004 bei Kühnel Rechtsanwälte München, wo er früh das versicherungsrechtliche Dezernat eigenverantwortlich leitete. Zu seinem Aufgabengebiet zählte vor allem die Vertretung von Versicherungsunternehmen, was ihm tiefe Einblicke in die Regulierungspraxis ermöglichte. Das war dann auch der Grund seiner Entscheidung, zukünftig nur noch für Versicherungsnehmer tätig zu werden. Er schloss sich daher Anfang 2011 der Kanzlei Wittig Ünalp an. Bereits 2013 wurde er aufgrund seines besonderen Einsatzes für unsere Mandanten und seiner Erfolge vor Gericht Senior Associate, 2014 wurde er Leiter des Dezernats Versicherungsrecht für München und Nürnberg, 2016 aufgrund seiner besonderen persönlichen Eigenschaften stellvertretender Leiter der Rechtsanwaltskanzlei München.
Tätigkeitsumfang:
Als Leiter des Dezernats Versicherungsrecht sondiert er alle versicherungsrechtlichen Fälle und teilt sie dem jeweils besten Anwalt zu, wenn er den Fall nicht selbst übernimmt. Besonders spezialisiert hat sich Herr Goltzsch auf die Personenversicherungen, dabei vor allem auf das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung sowie auf das Sachversicherungsrecht, dort vor allem auf Gebäude- und Inhaltsschäden, wobei dort Firmenversicherungen überwiegen (Betriebsunterbrechungsversicherung). Häufig handelt es sich um Brand-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- oder Elementarschäden. Selbstverständlich ist Herr Goltzsch auch im Arbeitsrecht ein erfahrener und durchsetzungsstarker Anwalt.
Veröffentlichungen:

VK Versicherung und Recht kompakt: Ausgabe 2/19, S. 22ff: Im Nachprüfungsverfahren ist auf das vorhergehende Anerkenntnis des Versicherers abzustellen, Urteil OLG München 25 U 2202/17

VK Versicherung und Recht kompakt: Ausgabe 11/18, S. 183 ff: Bei vereinbarter Schriftform ist Kündigung per Fax mit eingescannter Unterschrift unwirksam, Urteil LG München II, 10 O 2591/17

Mandantenstimmen:

ade
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Anwaltskammer:

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