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Urteile & Kanzleifälle

Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!

Dialog LV AG will 0 € zahlen – und hat nun 65.000 € bezahlt!

04.12.2020 – Kanzleifall

Unser Mandant und seine Ehefrau haben sich bereits im Jahr 2004 gegenseitig für den Todesfall des jeweils anderen im Rahmen einer Risikolebensversicherung abgesichert.

Im Zuge einer kurzfristigen Trennung im Jahr 2014 kündigte die Ehefrau die Versicherung für unseren Mandanten kurzfristig. Jedoch hat sie die Kündigung sodann zeitnah wieder zurückgenommen. Der Versicherer stellte im Rahmen dieser Kündigungsrücknahme Fragen nach der derzeitigen Gesundheit. Die Ehefrau gab an, komplett gesund zu sein.

Im Jahr 2020 verstarb die Ehefrau unseres Mandanten. Nachdem unser Mandant dem Versicherer den Todesfall angezeigt hatte, erklärte der Versicherer bereits nach kurzer Zeit die Anfechtung des Vertrages und die Ablehnung sämtlicher Leistungen. Der Versicherer wollte nichts bezahlen, da die Ehefrau die Gesundheitsfragen unrichtig beantwortet habe. Wie unsere Anwälte auf solche Zahlungsverweigerungen rechtlich reagieren, sehen Sie hier im Schreiben unseres Anwalts.

Unsere Kanzlei handelte Vergleich aus

Unser Mandant beauftragte daraufhin unsere Kanzlei. Es stellte sich heraus, dass der Versicherer jetzt bereit war, zumindest den Rückkaufswert aus der gekündigten Versicherung zu zahlen. Nach weiterer Aufforderung durch unsere Kanzlei wurden darüber hinaus Leistungen aus der Versicherung in Höhe von insgesamt rund 65.000 € vergleichsweise und ohne Gerichtsverfahren angeboten. Im 100%igen Erfolgsfall hätten es maximal 100.000,- € werden können.

Unsere Mandant nahm das Angebot an. Man hätte auch gerichtlich mehr einfordern können, max. 100.000 €, aber Jahre wären ins Land gezogen und der Ausgang vor Gericht ist nicht immer sicher, vor allen Dingen dann nicht, wenn tatsächlich unrichtige Angaben zum Gesundheitszustand gemacht wurden. Man hätte auch verlieren können.

Dieser Vergleich ist sicher, der Versicherer hatte den Betrag bereits bezahlt. Bereits nach wenigen Wochen war die Angelegenheit zur vollen Zufriedenheit unseres Mandanten gelöst.

Anfechtungen durch Versicherer im Leistungsfalle sind überaus häufig und erfolgen häufig zu Unrecht. Hier entscheiden zumeist Details über die Frage, ob ein Anspruch erfolgreich geltend gemacht werden kann. Wir helfen allen Versicherungsnehmern, niemals aber den Versicherern, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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