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Hausrat: VPV muss € 30.000,- nach Wohnungsbrand zahlen!

20.01.2020 – Kanzleifall

Im Angesicht des tragischen Verlusts eines nahen Angehörigen konnten wir unseren Mandanten hilfreich zur Seite stehen.

Die Versicherungsnehmerin war in dieser Sache eine schwerkranke und pflegebedürftige Frau. Sie war auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. Nur noch wenig Alltägliches konnte sie ohne fremde Hilfe bewältigen. Dann kam es zu einem sehr tragischen Ereignis. In der Wohnung brach ein Feuer aus. Hierbei verstarb auch die Versicherungsnehmerin. Für unsere Mandanten bedeutete dies den tragischen Verlust von Schwester bzw. Tochter. Als Erben stand unseren Mandanten auch die Entschädigungsleistung aus der Hausratversicherung zu.

Der vom Versicherer beauftragte Schadensgutachter machte unseren Mandanten noch Hoffnung auf eine schnelle und unproblematische Schadensabwicklung. Dies stellte sich dann plötzlich leider ganz anders dar. Statt wie erwartet zu leisten wurde nun von der VPV behauptet, dass die Verstorbene den Versicherungsfall grob fahrlässig selbst herbeigeführt habe. Wie genau das passiert sein soll, darüber schwieg der Versicherer. Er führte nur ins Feld, es habe eine Kerze gebrannt und es sei geraucht worden. Dass die Beweislast für die grob fahrlässige Herbeiführung beim Versicherer liegt, schien die VPV ebenfalls nicht zu interessieren. Zahlungen wollte die VPV natürlich auch nicht mehr leisten. Sie reduzierte die Ersatzleistung auf Null, bot aber Kulanzhalber 20 % des Schadens an, mithin € 10.000. Den wesentlichen Schriftverkehr kann man hier nachlesen.

Niemand wusste was genau passiert war

Da sich jedoch niemand außer der Verstorbenen bei dem Brand in der Wohnung aufgehalten hatte, war auch niemandem bekannt, was genau eigentlich passiert war. Auch die polizeilichen Ermittlungen waren in dieser Hinsicht wenig aufschlussreich.

Hinzu kam, dass der Versicherer nun auch plötzlich in Frage stellte, ob unsere Mandanten denn tatsächlich die rechtmäßigen Erben seien. Plötzlich sollte die Verstorbene einen Sohn haben, von dem unsere Mandanten nichts wussten. Dies obwohl das Testament völlig eindeutig war. Ein zusätzliches Ärgernis für unsere Mandanten, das sich aber beseitigen ließ.

Trotzdem konnten wir die Angelegenheit zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten außergerichtlich abschließen. Nach eindeutigen Hinweisen auf die Sach- und Rechtslage (siehe die Anlagen) leistete die VPV die letztlich von unseren Mandanten geforderten € 30.000,00 und zahlte natürlich auch die Anwaltskosten – und zwar vollständig. Unsere Mandanten können mit dieser Sache jetzt abschließen.

Unser Rat ist deshalb

Nehmen Sie im Schadensfall, vor allen bei Brandschäden, immer eine Beratung durch einen unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht in Anspruch. Gerade in Situationen, in denen die tatsächliche und rechtliche Lage komplex und für den rechtsunkundigen Laien unübersichtlich ist, droht schnell der Verlust von Ansprüchen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche nachhaltig durchzusetzen. 1248/19

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