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Urteile & Kanzleifälle

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Protektor/Entis: Berufsunfähigkeit – Nachprüfungsverfahren gewonnen

21.11.2010 – Kanzleifall

Unser Mandant ist versichert bei der Protektor Lebensversicherung, jetzt Entis Lebensversicherungs AG. Protektor/Entishatte zunächst die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten wegen Depressionen anerkannt.

3 Jahre später leitete sie das Nachprüfungsverfahren ein, ließ den Mandanten von dem bekannten Gutachterinstitut „IMB Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen (Dr. Schweyer/ Dr. Winterer), Ledererstr. 4, 80331 München“ begutachten, welches von zahlreichen Versicherern eingeschaltet wird und die wir aus anderen Verfahren bereits gut kennen. Der Gutachter der Versicherung kam zu dem nicht überraschendem Ergebnis, dass der Mandant wieder gesund sei und wieder arbeiten könne. Protektor/Entis lehnte die weitere Rentenzahlung ab. Sämtliche Ärzte des Mandanten waren hingegen völlig anderer Ansicht. Das Versorgungsamt der Regierung von Oberbayern stellte sogar eine Schwerbehinderung von 60 % bei dem Mandanten fest. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigte eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Obwohl zahlreiche gravierende Fehler in dem Gutachten durch unseren Fachanwalt für Versicherungsrecht Goltzsch aufgezeigt wurden, bestand die Versicherung auf die Richtigkeit ihres Gutachtens, so dass Klage auf weitere Rentenzahlung eingereicht werden musste. In der mündlichen Verhandlung konnte schließlich Rechtsanwalt Goltzsch mit der Gegenseite einen Vergleich abschließen. Die Versicherung bezahlte schließlich statt einer monatlichen Rente jetzt in einem Betrag EUR 200.000,- gegen Aufhebung des Vertrages. Der Mandant muss nun keine Nachprüfungsverfahren mehr fürchten, muss sich nicht mehr vor Gericht streiten, sich nicht mehr begutachten lassen von „IMB Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen“ und kann sich ab jetzt endlich auf seine Genesung konzentrieren. Mitgeteilt von unserem Anwalt für Versicherungsrecht Goltzsch, Wi/GO1610/16.

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