Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Urteile & Kanzleifälle

Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!

Unfallversicherung: AXA zahlt € 92.150 (statt nix!)

27.09.2019 – Kanzleifall

Unser Mandant stürzte im Oktober 2017 zu Hause unglücklich auf sein rechtes Knie. Zunächst waren nur augenscheinlich oberflächliche Wunden vorhanden, der Gesundheitszustand unseres Mandanten verschlechterte sich jedoch zunehmend und es entstand ein eitriger Kniegelenkserguss. Mehrere Eingriffe an dem Knie blieben erfolglos. Keine Behandlung schlug an und es war bereits eine Blutvergiftung eingetreten. Schließlich musste das rechte Bein unseres Mandanten in Mitten des Oberschenkels amputiert werden. Es schlossen sich mehrere durchgehende Krankenhausbehandlungen bis einschließlich Juli 2018 an.

Nachdem unser Mandant sodann den Unfall bei seinem privaten Unfallversicherer, der AXA Versicherung, gemeldet hatte, kam der nächste Schock. Die AXA erklärte die Anfechtung des Vertrages und den Rücktritt vom Vertrag (siehe Korrespondenz).

Unser Mandant hätte Gesundheitsfragen falsch beantwortet und die AXA lehnte die Einstandspflicht komplett ab. Weiterhin teilte sie mit, der Vertrag sei rückwirkend aufgehoben.

Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Nachdem Herr Rechtsanwalt Piontek aus dem Team um Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm die AXA Versicherung in einem 12-seitigen Schreiben (siehe Korrespondenz) aufforderte zu erklären, dass der Vertrag weiterhin fortbesteht und die Anfechtung und der Rücktritt unwirksam sind, lenkte die AXA erstmalig ein und die Vertragsaufhebung wurde seitens der AXA zurückgezogen.

Die AXA veranlasste sodann eine Begutachtung unseres Mandanten und erklärte, nun € 70.000,00 an unseren Mandanten zahlen zu wollen. Erneut stellte sich jedoch heraus, dass dies nicht genug ist. Die AXA hatte die Invalidität unseres Mandanten (hiernach bemisst sich die Höhe des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen) zu niedrig bemessen und auch das vereinbarte Krankenhaustagegeld nicht berücksichtigt. Erneut mussten wir die AXA auffordern, vereinbarungsgemäß die Leistungen aus der Unfallversicherung an unseren Mandanten zu erbringen.

Im Ergebnis erfolgreich, wie sich zeigt. Die AXA zahlte vollständig und ein Gerichtsverfahren konnte vermieden werden.

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Logo Wittig Ünalp Footer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-uparrow-down