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Vollumfängliches außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit

Kanzleifall vom 27.07.2021

Unsere Mandantin beantragte im März 2017 eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Volkswohl-Bund Lebensversicherung a. G. Im Versicherungsantrag wurden verkürzte Gesundheitsfragen gestellt, das heißt in diesem konkreten Fall wurde insbesondere nur nach bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen, längerfristigen oder aktuellen medizinischen Behandlungen gefragt.

Infolge eines Burn-outs, Depressionen und einer Traumafolgestörung kam es im Juni 2018 zu einem schweren Zusammenbruch unserer Mandantin. Es folgten zahlreiche stationäre und ambulante Behandlungen unserer Mandantin. Folgerichtig beantragte unsere Mandantin daraufhin Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beim Volkswohl-Bund Lebensversicherung a. G.

Plötzlich Anfechtung, Rücktritt und Leistungsablehnung

Nach eingehender Prüfung des Leistungsantrages erklärte der Versicherer für unsere Mandantin völlig unerwartet die Anfechtung des Vertrages, den Rücktritt vom Vertrag und die Leistungsablehnung. Unsere Mandantin habe vermeintlich Antragsfragen bei Vertragsschluss falsch beantwortet.

Unsere Mandantin beauftragte uns daraufhin mit der Interessenvertretung und Herr Rechtsanwalt Piontek nahm sich der Sache an. Nach eingehender Prüfung wurde schnell klar, dass die Anfechtung und der Rücktritt keinen Bestand haben können und die Berufsunfähigkeit naheliegend ist.

Keine fehlerhafte Beantwortung durch unsere Mandantin

Rechtsanwalt Piontek forderte die Volkswohl-Bund auf, die Anfechtung und den Rücktritt zurückzunehmen und die Leistungspflicht ab Juli 2018 anzuerkennen und zeigte dem Versicherer bis ins Detail auf, dass eine fehlerhafte Beantwortung der verkürzten Gesundheitsfragen durch unsere Mandantin nicht vorlag. Im Übrigen hatte die Volkswohl-Bund die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Grundsätzen der Erhebung medizinischer Gesundheitsdaten während der Leistungsprüfung nicht beachtet, auch hierauf wiesen wir hin. Hiernach hat ein Berufsunfähigkeitsversicherer zu Beginn und während der gesamten Leistungsprüfung durch das Gesetz vorgeschriebene und durch die Rechtsprechung konkretisierte Informationspflichten. Dass die Versicherer diesen Informationspflichten häufig nicht nachkommen, ist ein häufiger Fehler bei der Leistungsprüfung durch Berufsunfähigkeitsversicherer.

Volkswohl-Bund lenkte ein

Nach längerer Prüfung teilte die Volkswohl-Bund daraufhin mit, dass die Anfechtung und der Rücktritt zurückgezogen werden. Es wurde wieder in die Leistungsprüfung eingetreten.

Daraufhin forderte die Volkswohl-Bund weitere medizinische Unterlagen zur Prüfung der Berufsunfähigkeit an, welche unverzüglich dem Versicherer zur Verfügung gestellt wurden. Die Volkswohl-Bund erkannte hiernach, dass unsere Mandantin berufsunfähig war und erklärte das Leistungsanerkenntnis zunächst rückwirkend ab dem 01.04.2019.

Da unsere Mandantin nachweislich jedoch bereits seit Juni 2018 berufsunfähig war, übersandten wir dem Versicherer weitere Unterlagen. Insbesondere zu längeren stationären Behandlungen unserer Mandantin sowie zu Arbeitsunfähigkeitszeiten. Folgerichtig erklärte die Volkswohl-Bund ein zweites Leistungsanerkenntnis zum Juli 2018 wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit im Juni 2018.

Dabei verblieb es jedoch nicht. Der Versicherer erklärte rechtswidrig die Anfechtung des Vertrages, den Rücktritt vom Vertrag und die Leistungsablehnung. Damit machte sich die Volkswohl-Bund auch schadensersatzpflichtig. Rechtsanwalt Piontek forderte die Volkswohl-Bund daraufhin auf, unserer Mandantin entstandene Rechtsanwaltskosten zu erstatten sowie Verzugszinsen zu entrichten. Auch dieser Aufforderung kam die Volkswohl-Bund zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandantin nach.

Fazit

Dieser Fall ist ein eindrucksvolles Beispiel für das Regulierungsverhalten von Versicherern. Leistungsablehnungen, Vertragsanfechtungen sowie Rücktrittserklärungen erfolgen häufig zu Unrecht und Leistungen werden nur unvollständig erbracht. Denn es ist der Versicherungsnehmer, der aktiv seine Ansprüche vollständig verfolgen muss.

Die Verfolgung eigener Ansprüche ist jedoch wegen der höchst komplexen Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung und der zahlreichen damit verbundenen Rechtsfragen häufig nur gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt möglich. Unsere Rechtsanwälte aus dem Team Personenversicherungsrecht sind darauf spezialisiert, dem Berufsunfähigkeitsversicherer auf Augenhöhe entgegenzutreten und machen sämtliche Ihrer Ansprüche vollumfänglich geltend.

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