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Urteile & Kanzleifälle

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Provinzial will zwar nicht – muss aber BU Rente zahlen!

Urteil vom 15.01.2019 – Landgericht Stade, 3 O 184/16 / Kanzleifall

(Urteil und unseren Klageschriftsatz sind im Volltext hier einzusehen)

Unser Mandant ist berufsunfähig wegen „Psyche“ (genaueres im Urteil). Er hat eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG. Alle Ärzte schrieben den Mandanten arbeitsunfähig, er erhält sogar die staatliche Erwerbsminderungsrente. Aber die Provinzial (und der von ihr beauftragte „unabhängige Sachverständige“) meint, er sei top fit und könne arbeiten, wenn er nicht so simulieren würde!

Letztlich wird vom Versicherer bestritten, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, obwohl unser Mandant seit Jahren arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und sich stationär und ambulant behandeln lässt.

Er will gerne seine BU-Rente haben (rückwirkend seit 2013 und für die Zukunft), immerhin ca. € 1.150,-/Monat.

Nach endgültiger Ablehnung der Rentenzahlung durch die Provinzial haben wir den Fall übernommen.

Wir haben den Fall für unseren Mandanten – bis auf ein paar Anwaltskosten – in 1. Instanz voll gewonnen! Volle Rente rückwirkend (€ 50.000) sowie zukünftig Rente bis längstens 2032!

Wie so eine Klageschrift aussehen muss (genaueste Beschreibung der konkret in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit) und wie das Urteil sich liest, können Sie hier im Volltext nachlesen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Krämer hat den Fall für seinen Mandanten gewonnen. Einer von 5 verantwortlichen Fachanwälten für Versicherungsrecht bei Wittig Ünalp Rechtsanwälte mit Standorten in München, Hamburg, Berlin, Bremen, Hannover und Nürnberg sowie insgesamt über 35 Anwälte (2021).

Und: Wir vertreten nie Versicherungen, nur Versicherungsnehmer!

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