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Lebensversicherung 1871 muss BU Rente zahlen

17.6.2019 – Kanzleifall

Ein außergerichtliches Anerkenntnis und damit verbunden eine Zahlung von bereits fälligen Renten von € 70.000,00 konnten wir im Rahmen einer außergerichtlichen Auseinandersetzung für unseren berufsunfähigen Mandanten erreichen. Dieser hatte seit vielen Jahren treu in eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt. Leider forderte die körperliche schwere Arbeit als selbstständiger Kfz-Mechanikermeister dann ihren Preis. Unser Mandant erlitt einen erheblichen Bandscheibenvorfall mit Lähmung. Eine Besserung seines gesundheitlichen Zustands war trotz umfangreicher Behandlung nicht anzunehmen. Weiter arbeiten konnte er auf keinen Fall.

Unser Mandant stellte deshalb folgerichtig einen Leistungsantrag bei seinem Versicherer. Der Versicherer nahm die zahlreichen Arztberichte über den schlechten Gesundheitszustand unseres Mandanten zur Kenntnis und beanspruchte die Erstellung eines eigenen Gutachtens. Dieses Gutachten bescheinigte unserem Mandanten dann ebenfalls ganz erhebliche gesundheitliche Einschränkungen und auch, dass er seinen Beruf wohl kaum noch ausüben kann. Erstaunlicherweise kommt das Gutachten dann jedoch zu dem Ergebnis, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht vorliegen soll. Ein paar Stunden sollte unser Mandant dann doch arbeiten können. Diese Einschätzung übernahm auch der Versicherer ungeprüft und lehnte den Anspruch ab.

Analyse des Gutachtens zeigte Unstimmigkeiten

Daraufhin suchte sich unser Mandant rechtsanwaltliche Hilfe. Bei der Analyse des Gutachtens wurde schnell klar, dass hier etwas nicht stimmen konnte. Einerseits war von eindeutigen Leistungseinschränkungen die Rede und die Ausübung bestimmter Tätigkeiten in der Zukunft wurde klar ausgeschlossen. Andererseits sollte unser Mandant immer noch in seinem Beruf „stundenweise“ weiterarbeiten. Wie genau, blieb das Geheimnis des Gutachters.

Das Aufforderungsschreiben unseres Anwalts Herrn Sahlender (können Sie im Volltext einsehen, damit Sie sehen, wie wir arbeiten) an den Versicherer führte dann dazu, dass dieser das Gutachten dann wohl selbst nicht mehr für aussagekräftig genug hielt. Ein weiteres Gutachten sollte nun her. Obwohl der Termin zur Begutachtung und das Gutachten leider auf sich warten ließ, stand am Ende der gewünschte Erfolg. Eindeutige Berufsunfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Der Versicherer erkannte diese daraufhin sang- und klanglos an, das Anerkenntnis finden Sie hier im Volltext. Aufgrund der vorherigen Ablehnung kann unser Mandant nun auch noch die Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen. Ein voller Erfolg.

Auch dieser Fall zeigt erneut deutlich, dass eine Leistungsablehnung immer durch erfahrene Rechtsanwälte geprüft werden sollte. Nur so können die Sach- und Rechtslage richtig analysiert und die Erfolgsaussichten in der Sache seriös beurteilt werden. Die Erfahrung zeigt, dass auch eine außergerichtliche Interessenwahrnehmung erfolgreich sein kann, wenn die richtigen Argumente ins Feld geführt werden. Man sieht aber auch anhand des Schreibens an den Versicherer, welchen Aufwand es erfordert und das ein Anwalt auch wirklich überzeugen will.

Mitgeteilt von Max Wittig, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Partner der Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 1647/18

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