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Unsere Mandantin unterhielt bei der AXA eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zuletzt in gesunden Tagen war sie als Bürokauffrau im Rahmen einer 40-Stunden-Woche tätig. Unsere Mandantin ereilte dann die Diagnose Morbus Hodgkin (auch Hodgkin-Lymphom). Ein bösartiger Tumor des Lymph-Systems. Bei unserer Mandantin war diese Krankheit bereits im fortgeschrittenen Stadium. Sie musste sich deshalb mehreren Chemotherapien unterziehen. Wegen der damit verbundenen körperlichen und geistigen Beschwerden und Einschränkungen konnte sie ihren Beruf nicht mehr ausüben. Selbst im eigenen Haushalt war unsere Mandantin auf Hilfe angewiesen. So stark schränkten sie der Krebs und die Therapien ein.
Deshalb stellte unsere Mandantin einen Leistungsantrag aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Plötzliche gesundheitliche Schicksalsschläge sind eines der Hauptverkaufsargumente für derartige Versicherungen. Daher lag dieser Schluss sehr nah. Die AXA prüfte daraufhin rund drei Monate und reagierte mit Rücktritt vom Vertrag und Anfechtung wegen angeblicher arglistiger Täuschung. Unsere Mandantin habe angeblich bei der Antragsstellung vorsätzlich einige der Gesundheitsfragen falsch beantwortet. Die AXA wollte von dem Vertrag nichts mehr wissen. Unsere Mandantin, von schwerer Krankheit getroffen, stand also ohne Versicherungsschutz da.
Nachdem die AXA sich vorgerichtlich durch uns nicht überzeugen lassen wollte, erhoben wir sofort Klage. Unsere Argumente waren dieselben wie vorgerichtlich. Dennoch war die Vergleichsbereitschaft unter den Augen des Richters plötzlich ungemein höher. Das hätte die AXA auch günstiger haben können. Offenbar war dies jedoch nicht gewünscht. Für unsere Mandantin stimmte das Ergebnis. Wir freuen uns auch hier erneut hilfreich zur Seite gestanden zu haben
Wittig Ünalp. Dieser Name steht wie kein Zweiter für die ausnahmslose Vertretung von Versicherungsnehmern gegen Versicherer. Im Berufsunfähigkeitsrecht finden Versicherer einen schwierigen und kompetenten Gegner. Unsere Mandanten finden Erfahrung, Wertschätzung und Verständnis. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie die Argumente eines Versicherers hinnehmen.
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