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Forderungsausfallversicherung

Eine Forderungsausfallversicherung, auch Warenkreditversicherung, Kreditversicherung oder Kreditausfallversicherung genannt, sichert gewerbliche Unternehmen gegen Forderungsausfälle aus Verträgen ab. Versicherungsschutz besteht also bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit eines privaten oder gewerblichen Auftraggebers.

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I. Was ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für den Ausfall von Forderungen eines Versicherungsnehmers gegen seine Kunden aus vertraglichen Beziehungen. In der Regel ist die Warenkreditversicherung von Bedeutung, wenn ein Kunde des Versicherungsnehmers Geldforderungen aus Kaufverträgen, Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen nicht begleicht. Der Versicherer hat dann Forderungsausfälle des Versicherungsnehmers zu ersetzen. Eine Insolvenz des Auftraggebers ist hierfür in der Regel keine Voraussetzung.

Abzugrenzen ist die Warenkreditversicherung von einer Kautionsversicherung oder einer Vertrauensschadenversicherung. Der Kautionsversicherer übernimmt zur Sicherung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten Garantien oder Bürgschaften. Hier geht es also nicht um den Forderungsausfall, sondern um den Nachweis entsprechender Liquidität im Handelsverkehr.

Die Vertrauensschadenversicherung sichert das Unternehmen vor Schäden durch strafrechtlich relevante Handlungen durch Dritte ab. Auch die Bedeutung dieser Versicherung nimmt angesichts der zunehmenden Cyberrisiken erheblich zu.

II. Welche Forderungen sind versichert?

Forderungen sind in der Regel nur versichert, wenn und soweit gegen diese keine Einwendungen, Einreden oder Gegenansprüche bestehen oder erhoben werden (unbestrittene Forderungen), der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland oder in bestimmten eng begrenzten Auslandsstaaten hat, das Zahlungsziel nicht länger als sechs Monate beträgt und wenn der Versicherungsnehmer nicht in den letzten Monaten vor Lieferung oder Erbringung einer Leistung von Zahlungsausfällen (beispielsweise nicht eingezogene Lastschriften) Information erhalten hat oder vom Versicherer die Mitteilung erhalten hat, dass Forderungen gegen diesen Abnehmer nicht versichert sind. Darüber hinaus können weitere Voraussetzungen vereinbart sein.

Wichtig zu wissen: Der Kreditausfallversicherer prüft von sich aus die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und übernimmt die Bonitätsprüfung. Sollten Hinweise auf Zahlungsausfälle bestehen, werden Versicherungsnehmer darüber informiert, dass Forderungen gegen diesen Abnehmer nicht mehr versichert sind. In der Regel können Versicherungsnehmer deshalb nicht nur auf Forderungsausfallschutz vertrauen, sondern auch darauf, keine unnötigen finanziellen Risiken einzugehen. Dies funktioniert jedoch selbstverständlich nicht immer.

III. Welche Bedeutung?

Die Bedeutung von Kreditausfallversicherung steigt in Deutschland stark. So wurde angesichts der zahlreichen Krisen im Jahr 2022 geschätzt, dass im Jahr 2022 Kreditversicherer Forderungsausfälle in Höhe von 700 Millionen Euro zu ersetzen hatten, was einen Anstieg von 50 % im Vergleich zum Jahr 2021 bedeutete.

IV. Häufige Probleme

Trotz oder gerade wegen der zunehmenden Bedeutung erreichen uns in der Praxis zunehmend Fälle, in denen Kreditausfallversicherer Leistungen verweigern.

Von vornherein versichert sind Forderungen häufig nur bis zu einem bestimmten Kreditlimits, darüberhinausgehende Forderungen müssen gesondert angemeldet werden. Diese Anmeldung unterbleibt aus Unkenntnis der Versicherungsnehmer nicht selten.

Auch können weitere Pflichten gegenüber dem Versicherer vereinbart sein: Es kann vereinbart sein, dass alle Kunden dem Versicherer zu benennen sind und für alle Kunden ausreichende Versicherungssummen zu benennen sind. Es müssen regelmäßige (zumeist monatliche) Umsatz- und Saldenmeldungen an den Versicherer erfolgen. In der Regel vereinbart ist auch, dass eine Kreditzielüberschreitung eines Kunden dem Versicherer unverzüglich zu melden ist. Künftige Forderungen gegen diesen Kunden sind sodann meist nicht versichert.

Daneben spielen weitere vertragliche Pflichten (sogenannte Obliegenheiten), vereinbarte Ausschlüsse, die im Einzelnen vereinbarten Voraussetzungen und Versicherungssummen und die Gründe für den Zahlungsausfall im Zweifel eine Rolle. Für Laien sind die Rechte und Pflichten aus den überaus komplizierten Verträgen kaum zu überblicken.

Schalten Sie daher im Zweifel unverzüglich unsere Fachanwaltskanzlei ein. Wir helfen Ihnen in jedem Stadium der Leistungsprüfung oder sobald Versicherer Leistungen ablehnen.

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