Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Cyberversicherung

Als Unternehmer arbeiten Sie mit Software. Die Gefahr, bei einem falschen Klick auf eine E-Mail alle Daten zu verlieren ist existent. Kein Arbeiten ist mehr möglich – dafür sollen Sie „Lösegeld“ zahlen. Hilft die Cyberversicherung? Und wer hilft, wenn die nicht hilft?

MEHR

Sie brauchen eine Cyber-Versicherungsexperten?

Kostenlose Ersteinschätzung!

Beauftragen Sie nur die beste Kanzlei im Versicherungsrecht, die Sie finden können.

Denn es kann ein langer Weg werden, bis Sie gewinnen. Die Qualität der Kanzlei und der Anwälte entscheidet über den Erfolg. Wenn Sie eine Kanzlei finden, die besser ist als unsere, beauftragen Sie diese.

Einige unserer Anwälte sind  Fachanwalt für Arbeitsrecht und unterstützen z.B. bei  BU-Fällen, einige Fachanwalt für Mietrecht und unterstützen bei z.B. Gebäudeschäden, einige Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und unterstützen bei z.B. Betrieblichen Versicherungen, und es finden sich bei uns noch einige weitere Fachanwaltschaften.

Die aufgeführten Punkte und noch viel mehr sprechen für uns!

Kontakt
Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer!
10 Fachanwälte für Versicherungsrecht und insgesamt 50 Rechtsanwälte
• Über 1.800 neue Versicherungsfälle in den letzten 4 Jahren (bis 1.1.24)!
Wir bieten die Möglichkeit der kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falles.
Unsere Mandanten empfehlen uns, weil sie mit uns sehr zufrieden waren.
Wir haben einen Bewertungsschnitt bei google und anwalt.de von 4,9 Sternen bei 549 Bewertungen.
Wir gewinnen! Lesen Sie einige unserer gewonnenen eigenen Fälle.
Seit über 25 Jahren sind wir im Versicherungsrecht für unsere Mandanten tätig (seit 1998).
Wir gehören zu den größten deutschen Versicherungsrechts-Fachanwaltskanzleien!
Wir können rechnen: Gerade bei Großschäden sind genaue Kalkulationen wichtig. Mit unserem Wirtschaftsprüfer haben wir alle Zahlen im Griff!

Die Cyberversicherung – ein Muss für alle Unternehmer?

 Wir unterstützen unsere Unternehmer-Mandanten bei allen betrieblichen Versicherungen und sorgen so dafür, dass der richtige Versicherungsschutz besteht und im Schadenfall eine Regulierung erfolgt. Es ist für unsere Mandanten sehr wichtig, sehr eng zusammenzuarbeiten. Viele Unternehmen beauftragen uns und kennen unsere Kanzlei aus dem Arbeitsrecht mit 25 Fachanwälten für Arbeitsrecht seit Jahren oder dem Handels- und Gesellschaftsrecht, wo wir auch Fachanwaltskanzlei sind.

Das führt dazu, dass wir natürlich auch mit Schäden betraut werden, die die Cyberversicherung betreffen.

Kurz zusammengefasst:

Die Cyberversicherung wird abgeschlossen, um alle Schäden zu übernehmen, die entstehen, wenn ihr System, also ihre Software, gehackt wurde.

Der Angriff auf ihre Systeme, auf ihre Software, kann auf verschiedene Art und Weise geschehen.

Meistens ist ein Mitarbeiter für das Klicken auf eine falsche E-Mail verantwortlich. Das ist menschlich. Kostet aber enorm Geld.

Die Daten werden verschlüsselt und Sie haben

  • keinen Zugriff mehr auf die Daten ihrer Kunden.
  • Keinen Zugriff mehr auf ihre Rechnungsdaten.
  • Keinen Zugriff mehr auf ihre Auftragsdaten, um nur einiges zu nennen.

Sie wissen nichts mehr, was vorher auf Ihrer Software gespeichert war.

Dafür bekommen Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, hohe Geldbeträge zu leisten, damit die Daten wieder freigegeben werden. Erpressung.

Die Daten können auch abgezogen und weiterverkauft worden sein. Datenschutzverstöße müssen gemeldet und gemanagt werden.

Ihr Betrieb jedenfalls kann in diesem Moment nicht weiterarbeiten und es drohen zudem enorme Zahlungen, die erforderlich werden, damit Sie Ihr Geschäft weiterführen können.

All das soll die Cyberversicherung absichern.

Wenn Sie einen solchen Fall haben, rufen Sie uns sofort an. Unsere Profis im Versicherungsrecht wissen ganz genau, welche Schritte jetzt erforderlich sind. Denn die Cyberversicherung unterliegt besonderen Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, leistet der Versicherer keinen Schadenersatz, zahlt kein Lösegeld. Das aber ist finanziell überlebenswichtig.

Sollten Sie also einen solchen Fall in Ihrem Hause haben, zögern Sie nicht, uns sofort anzurufen.

Wie Cyberversicherung genau geht, wird nachfolgend genauer erklärt.

Logo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Sie brauchen eine Cyber-Versicherungsexperten?

I. Was ist eine Cyberversicherung?

Die Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit und Integrität von IT-Systemen haben extrem zugenommen (vgl. Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, https://www.bsi.bund.de/). Darauf hat die Versicherungswirtschaft reagiert und bietet das relativ neue Produkt Cyberversicherung (auch Cyber-Versicherung oder Cyber-Risikoversicherung) an.

Diese Versicherung soll insbesondere Unternehmen aber auch Einzelpersonen gegen finanzielle Verluste und Haftungsansprüche schützen, die durch Cyberangriffe und andere Cyberbedrohungen verursacht werden. Dabei werden letztendlich klassische Versicherungskonzepte (Kostenversicherung, Haftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung) zu einer neuen Versicherung gebündelt und verknüpft.

 

II. Was ist versichert?

Die wesentlichen Merkmale einer Cyberversicherung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schutz vor finanziellen Verlusten: Cyberversicherungen decken in der Regel finanzielle Verluste ab, die durch Datenschutzverletzungen, Datenlecks, Cyberangriffe, Ransomware-Angriffe, Betriebsunterbrechungen und andere Cyberbedrohungen entstehen. Dies kann die Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die Behebung von Sicherheitslücken, die Zahlung von Lösegeldern und die Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs umfassen.

Haftpflichtversicherung: Cyberversicherungen bieten oft Schutz vor Haftungsansprüchen, die aus Datenschutzverletzungen oder der Offenlegung vertraulicher Informationen resultieren können. Dies kann die Kosten für rechtliche Verteidigung, Schadenersatzforderungen und regulatorische Bußgelder umfassen.

Risikomanagement und Präventionsmaßnahmen: Viele Cyberversicherungspolicen bieten auch Unterstützung und Ressourcen für Risikomanagement und Präventionsmaßnahmen. Dies kann die Bereitstellung von Sicherheitsbewertungen, Schulungen für Mitarbeiter, Richtlinien zur Sicherheitsbewertung und Unterstützung bei der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen umfassen, um das Risiko von Cyberangriffen zu minimieren.

Notfallreaktion und Wiederherstellung: Cyberversicherungen bieten in der Regel Unterstützung für die Notfallreaktion und die Wiederherstellung nach einem Cyberangriff. Dies kann die Bereitstellung von forensischer Analyse, Krisenkommunikation, Reputationsmanagement und Dienstleistungen zur Datenwiederherstellung umfassen.

Anpassbare Deckungsoptionen: Cyberversicherungen bieten oft flexible Deckungsoptionen, die an die spezifischen Bedürfnisse und Risiken einer Organisation angepasst werden können. Dies ermöglicht es den Versicherungsnehmern, eine Deckung zu wählen, die ihren individuellen Anforderungen und Budgets entspricht.

24/7-Unterstützung: Viele Cyberversicherungspolicen bieten rund um die Uhr Unterstützung und Beratung durch Experten für Cybersicherheit und Rechtsberater, um im Falle eines Cyberangriffs sofortige Hilfe zu erhalten.

Regulatorische Compliance: Cyberversicherungen können auch dabei helfen, regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit Datenschutz und Cybersicherheit einzuhalten, indem sie Unterstützung bei der Erfüllung von Compliance-Anforderungen und regulatorischen Meldungen bieten.

 

III. Was gilt es zu beachten?

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Merkmale und Deckungsoptionen von Cyberversicherungen je nach Anbieter und Policetyp stark variieren können. Es daher bereits wichtig, das richtige Deckungskonzept zu erhalten.

Im Schadenfall liegt der Fokus häufig zunächst auf der Schadenbegrenzung und Eindämmung.

Die Versicherungsbedingungen werden häufig vernachlässigt und spielen erst im Schadenfall eine Rolle. Viele Cyberversicherungen enthalten jedoch bereits umfangreiche Obliegenheiten welche den Schadeneintritt verhindern oder zumindest dessen Eintrittswahrscheinlichkeit minimieren sollen. Die Obliegenheiten sind also schon ab Beginn des Versicherungsschutzes zu beachten und die darin enthaltenen Anforderungen umzusetzen. Werden diese Obliegenheiten verletzt, darf der Versicherer seine Leistung kürzen. In besonders schweren Fällen einer Obliegenheitsverletzung kann sogar die gesamte Entschädigung entfallen.

Gerne beraten wir Sie im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen zur Cyberversicherung vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Nutzen Sie unsere langjährige Expertise als Fachanwaltskanzlei im Bereich des Versicherungsrechts.

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Logo Wittig Ünalp Footer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-up