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Die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine unserer großen Leidenschaften, vielleicht auch deshalb, da der Partner der Kanzlei RA Wittig leidenschaftlich Motocross fährt und selbst genug „praktische“ Erfahrung mit dieser Versicherung sammeln durfte.

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Infos vom Fachanwalt für Versicherungsrecht

Die Unfallversicherung ist eine unserer großen Leidenschaften, vielleicht auch deshalb, da der Partner der Kanzlei RA Wittig leidenschaftlich Motocross fährt und selbst genug „praktische“ Erfahrung mit dieser Versicherung sammeln durfte.

Mit 8 Fachanwältinnen und Fachanwälten für Versicherungsrecht und 25 Jahren Erfahrung gehört unsere Kanzlei zu den größten deutschen Versicherungsrechts-Kanzleien, die ausschließlich Versicherungsnehmer vertritt. Wir kennen alle Ausreden der Versicherer, warum sie nicht zahlen wollen. Bei uns sind Sie jedenfalls richtig. Wenn Sie sich weiter über die Unfallversicherung und uns informieren wollen, surfen Sie auf diesen Seiten weiter.

Wenn Sie aber einen konkreten Fall im Bereich der Unfallversicherung haben, dann können Sie uns Ihren Fall gerne zur kostenfreien Ersteinschätzung schildern.

Unser Team von 8 Fachanwältinnen und Fachanwälten für Versicherungsrecht/über 35 Anwälte insgesamt (bundesweit) freut sich über Ihre Anfrage.

Unfallversicherung: die häufigsten Anfragen

Bei der Unfallversicherung erreichen uns regelmäßig Anfragen folgenden Inhalts – bei Klick auf die Links erhalten Sie weitergehende Antworten:

  • Unfallbegriff: Beim Laufen riss die Achillessehne – das ist doch ein Unfall!? Der Versicherer sagt nein und reguliert nicht. Wann liegt ein Unfall vor? Unfall.
  • Nach einem Unfall ist die Höhe der Invalidität unklar: Muss ich zum Sachverständigen des Versicherers, wer bestimmt die Höhe der Invalidität?
  • Wie geht das mit den Gliedertaxten bei der Unfallversicherung? Bei wie viel Prozent Invalidität bekomme ich welches Geld? Was ist Progression oder die Mehrleistungsklausel? Zur Berechnung der Entschädigungshöhe.
  • Muss ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden?
  • Die Regulierung durch den Versicherer erfolgt nicht, weil ich zu spät den Unfall gemeldet habe: wichtige Fristen
  • Ich habe von der Unfallversicherung eine Abfindung oder einen Vergleich angeboten erhalten – wie soll ich damit umgehen?
  • Ich bin mit der Regulierung des Unfallversicherers nicht einverstanden, wie geht es jetzt weiter? Prozessuales
  • Macht es Sinn, schon bei der Unfallschadenmeldung (Ausfüllen des Schadenformulars) einen Anwalt hinzuzuziehen? Was ist dabei zu beachten?

Allgemeines zur Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt überwiegend Invaliditäts-Schäden nach einem Unfall ab. Erleidet der Versicherungsnehmer einen Unfall und bleibt eine dauernde Invalidität zurück so erhält er eine Leistung aus dem Unfallversicherungsvertrag.

Weitere Leistungen können sein:

  • Krankenhaustagegelder
  • Genesungsgelder
  • Gelder für erforderliche kosmetische Operationen
  • Leistungen, wenn man durch einen Unfall stirbt
  • Bergungskosten etc.

Die interessanteste und eigentlich die einzig sinnvolle Leistung der Unfallversicherung ist die Leistung für eine bleibende Invalidität. Die Höhe der Leistung bestimmt sich hier nicht danach, wie hoch die finanziellen Einbußen nach diesem Unfall für den Versicherungsnehmer sind, sondern danach, welche Summe abgeschlossen wurde. Versicherungsnehmer können für den Verlust eines Daumens auch vereinbaren, dass sie dann 1.000.000 € erhalten. Das ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung, dort kann man maximal das als Rente erhalten, was man vorher auch verdient hat. Doch bei der Unfallversicherung gibt es diese Beschränkung nicht.

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