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Prozessuales in der Unfallversicherung

Wer einen Unfall erlitten hat und versichert war und nicht das als Versicherungsleistung erhält, was er für berechtigt hält, muss sich überlegen, wie es prozessual weitergeht.

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Der Gang zum Anwalt bei der Unfallversicherung

Üblicherweise korrespondiert der Unfallversicherer mit seinem Versicherungsnehmer so lange, bis eine Regulierung durch den Versicherer erfolgt. Erfolgt keine Regulierung des Schadens, kann das daran liegen, dass der Versicherer bestreitet, dass ein Unfall überhaupt vorgelegen hat oder der Versicherungsnehmer alkoholbedingt den Unfall erlitten hat und er deshalb nicht leistungspflichtig ist. Auch können bestimmte Unfälle aus dem Versicherungsschutz komplett ausgeschlossen sein. So zum Beispiel das Fallschirmsprungrisiko, das üblicherweise aus den normalen Unfallversicherungen herausgenommen wird. Oder für Unfälle bei Rennveranstaltungen besteht in der Regel ein Ausschluss.

Es kann aber auch sein, dass es nur hinsichtlich der Höhe unterschiedliche Auffassungen gibt. Kommt der Versicherungsnehmer selbst nicht mehr weiter, egal aus welchem Grund, ist spätestens jetzt der Gang zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht unserer Meinung nach unumgänglich, um im jetzt beginnenden Prozess gut aufgestellt zu sein.

Der Gerichtsprozess bei der Unfallversicherung

Ein Gerichtsprozess muss dann eingeleitet werden, wenn der Unfallversicherer auf außergerichtliche Schreiben nur noch ablehnend reagiert. Und wenn auch keine gütliche Einigung mehr in Betracht kommt, die der Versicherungsnehmer akzeptieren kann. Es gibt verschiedene Taktiken. Entweder möglichst lange mit einem Versicherer verhandeln, oder nach Fristsetzung sofort Klage einreichen. Wir tendieren in prozessualer Hinsicht bei Unfallschäden eher zu kurzen Verhandlungsprozessen. Nur in den wenigsten Fällen kann man, nach Ablehnung oder Angebot in einer gewissen Höhe durch den Versicherer, außergerichtlich ein wesentlich besseres Ergebnis erzielen.

Viel zielführender ist es dann, Klage einzureichen und den Gerichtsprozess in Gang zu bringen. Auch während des Gerichtsprozesses kann man Vergleichsverhandlungen mit dem Versicherer führen, kann ihn überzeugen, sich doch noch zu einigen. Die Zeit, die ein Gerichtsprozess benötigt, ist enorm.

Prozessual läuft das bei der Unfallversicherung wie folgt ab. Die Klage wird eingereicht und der Gegner hat 4 Wochen Zeit, sich dem Gericht gegenüber zu erklären. Will er sich überhaupt gegen die Klage verteidigen oder nicht? Will er sich verteidigen, hat er danach erneut in der Regel weitere 4 Wochen Zeit, inhaltlich zu erklären, warum er sich gegen die Klage wehren will. Diese Frist kann ohne Zustimmung des Klägers in der Regel um weitere 4 Wochen verlängert werden.

Das bedeutet, dass nach Einreichung der Klage 3 Monate vergehen, bis man frühestens vom Versicherer erfährt, warum er sich überhaupt gegen die Klage wehren will. Je schneller der Versicherungsnehmer auf diesen Schriftsatz reagiert, desto schneller kommt es zu einem Gerichtstermin. Prozessual ist es wichtig, schnell anzugreifen damit nicht noch mehr Zeit ins Land zieht, wie ein solcher Prozess ohnehin benötigt.

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