Fachanwälte in Nürnberg gibt es viele, Fachanwälte für Versicherungsrecht eher nicht. Die Auswahl an Fachanwälten für Versicherungsrecht in Nürnberg ist sehr klein. Weniger als 2 % aller Anwälte, die bei der Anwaltskammer Nürnberg zugelassen sind, führen den Fachanwaltstitel für Versicherungsrecht (Stand 1.1.2018, Statistik der Bunderechtsanwaltskammer). Zieht man davon noch die Kollegen ab, die für Versicherer tätig sind, dann bleibt kaum noch ein kompetenter, erfahrener, qualifizierter, durchsetzungsstarker, effektiver und souveräner Fachanwalt für Versicherungsrecht übrig, der Ihren Fall erfolgreich für Sie und mit Ihnen vertritt.
Bei uns finden Sie 9 Fachanwälte für Versicherungsrecht, die mit ihren Teams versicherungsrechtlich bewanderter Anwälte für Ihre Rechte streiten. Wir sind natürlich bundesweit tätig und zählen zu den wenigen großen versicherungsrechtlich spezialisierten Fachanwaltskanzleien, die ausschließlich Versicherungsnehmer vertreten und einen Sitz als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Nürnberg unterhalten.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennen wir uns mit allen Versicherungen aus. Es gibt aber verschiedene Bereiche, in denen wir besonders häufig mandatiert werden. Ein wesentliches Rechtsgebiet ist die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Wir haben jährlich viele Fälle in diesem Bereich und sind extrem erfahren darin, Ansprüche unserer Mandanten gegen Versicherer durchzusetzen. Das unabhängige Verbraucherportal Finanztip empfiehlt uns deshalb als Kanzlei für den Bereich Berufsunfähigkeitsrecht.
Ob der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten hat, den Vertrag gekündigt hat oder von diesem zurückgetreten ist, spielt dabei keine Rolle. Die formalen Voraussetzungen dafür sind enorm hoch und häufig gelingt es uns, für unsere Mandanten positive Ergebnisse zu erstreiten. Auch dem Fall, dass die Erkrankung und die dadurch resultierende Berufsunfähigkeit vom Versicherer und seinen Gutachtern bestritten wird, sehen wir gelassen entgegen. Das können wir aufgrund unserer Erfahrung auch tun, denn sehr oft versuchen Versicherer zu Unrecht, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen.
Wir sind gerade deshalb im Bereich der Berufsunfähigkeit eine erfahrene Kanzlei, da wir uns schon mit so gut wie allen Einwendungen, die Versicherungen sich haben einfallen lassen, beschäftigt haben.
Ein weiteres erhebliches Betätigungsfeld für jeden von unseren Anwälten als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Nürnberg ist das der Brandschäden. Brände verursachen häufig erhebliche Schäden, die existenzbedrohend sein können. Derartige Schäden verursachen bei Versicherern häufig Kopfzerbrechen, will man doch die Schäden besser nicht begleichen. Und dies, obwohl jahrelang Beiträge für die Versicherung vereinnahmt wurden. Die Ausreden der Versicherer sind uns als Fachanwalt für Versicherungsrecht bestens bekannt und reichen von grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls über falschen Versicherungsschutz, arglistige Täuschung bei Abschluss des Versicherungsvertrages oder Täuschung hinsichtlich berechtigter Fragen des Versicherers. Wenn man diese Zeilen liest und man es noch nicht selbst erlebt hat, kommen häufig Zweifel auf. Wir empfehlen deshalb dringend die Lektüre des Spiegelartikels „versichert und verraten“ in Spiegel 30/2015. Den Link dorthin finden Sie in unserem Pressearchiv.
Natürlich ist unsere Aufgabe als Fachanwalt für Versicherungsrecht, diesen Vorwürfen zu entgegnen und (wenn wir rechtzeitig beauftragt werden) es erst gar nicht zu diesen Vorwürfen kommen zu lassen. Fragen des Versicherers sollte niemals ohne die Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht beantwortet werden. Die Kosten für eine richtige Rechtsberatung zu Beginn eines Falles stehen in einem hervorragenden Verhältnis zu dem später erzielten Ergebnis. Selbst für den Fall, dass ein Anwalt eine Regulierung außergerichtlich nicht durchsetzen kann, ist die rechtzeitige Beauftragung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht für den weiteren Fortgang des Verfahrens enorm wichtig. Nur wer von Anfang an in der Fallbearbeitung tätig ist, kann vor Gericht die Geschichte der Nichtleistung des Versicherers so gegenüber dem Gericht kommunizieren, dass dieses sich einen guten Eindruck von der Gegenseite machen kann.
Unsere Mandanten sind selbstverständlich nur Versicherungsnehmer. Also Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler aber auch Privatpersonen. Jeder bei uns beschäftigte Fachanwalt für Versicherungsrecht ist zuständig für abgebrannte Firmen, zerstörte Maschinen oder Betriebsunterbrechungen aller Art, auch für millionenschwere Großschäden – was keine Seltenheit ist. Genauso vertreten wir natürlich private Versicherungsnehmer, wenn es um Fragen der Berufsunfähigkeit, der Unfallversicherung oder um Regulierungsschwierigkeiten bei abgebrannten Wohngebäuden oder den Hausrat geht.
Unsere versicherungsrechtliche Abteilung ist in Nürnberg in nahezu allen versicherungsrechtlichen Rechtsangelegenheiten tätig. Überwiegend in der Schadenbearbeitung, aber natürlich auch in der Beratung über den richtigen Versicherungsschutz. Nur für die ganz kleinen Versicherungsfälle wie zum Beispiel Handybruchversicherungen, Reisegepäckversicherung, Brillenversicherung usw. haben wir leider keine Zeit, da wir den Versicherungsnehmern helfen müssen, bei denen es um existenzielle Schäden geht. Dazu zählen neben den Brandschäden natürlich auch Überschwemmungsschäden. Leitungswasserschäden, Explosionsschäden, Kaskoschäden, Warenkreditversicherungsschäden, Raub/Diebstahlschäden und vieles mehr.
Die Unfallversicherung gehört auch zu dem täglichen Geschäft eines Fachanwalts für Versicherungsrecht. Bei der Unfallversicherung gibt es viele Fallstricke, die es zu beachten gilt. Fristen sind zwingend einzuhalten, ansonsten sind alle Ansprüche verwirkt, also nicht mehr durchsetzbar. Für die Berechnung der Höhe des Invaliditätsschadens muss man wissen, wie man Versicherungsbedingungen liest und muss die aktuelle Rechtsprechung dazu kennen. Einige Klauseln wurden sogar als unwirksam angesehen. Verschiedenste Bedingungswerke machen es einem Fachanwalt nicht leicht, die richtige Invaliditätshöhe zu errechnen. Da jeder Fachanwalt für Versicherungsrecht jeden Tag im Versicherungsrecht tätig ist, können Sie sicher sein, dass wir kaum eine Klausel finden, die wir nicht schon einmal auf ihre Wirksamkeit hin geprüft haben. Das ist einer der Vorteil einer Spezialisierung.
Die Unfallversicherung ist natürlich immer dann extrem wichtig, wenn man einen schweren Unfall erlitten hat. Ob es um einen Fall geht, wo der Versicherer die Leistung verweigert mit der Behauptung, der Verunfallte habe ein Suizidversuch begangen (Sturz vor die Bahn mit Verlust beider Arme) oder dass bei einem Training auf einer Moto-Crossstrecke keine Leistung erbracht werden soll, da sich hier das Renn-Risiko verwirklicht hat (und das Renn-Risiko sei ausgeschlossen). Diese und mehr skurrile Fälle haben wir für unsere Mandanten schon erfolgreich gemeistert.
David Sahlender
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