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D&O Versicherung zahlt nicht

Unter „D&O Versicherung zahlt nicht“, wollen wir verschiedene klassische Abwehrreaktionen der Versicherer darstellen.
 
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Martin Piontek und Dr. Wax sind ausgewiesener Experten der D&O Versicherung. Dr. Wax hat über 25 Jahre Erfahrung im Bereich D&O, Fachanwalt Piontek ist Leiter der Abteilung D&O Versicherung bei Wittig Ünalp. Mit rund 50 Anwälten, davon 9 Fachanwälten für Versicherungsrecht, sind wir als Kanzlei gerade im D&O Bereich besonders qualifiziert.

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Die D&O Versicherung

Wer kennt sich als Anwalt damit aus? Welche Kanzlei brauche ich jetzt? Warum Wittig Ünalp?

D&O Versicherung ist einerseits Versicherungsrecht, da die Absicherung über eine klassische Haftpflichtversicherung abgewickelt werden soll. Fachanwälte für Versicherungsrecht sind dafür besonders qualifiziert. Es ist aber vor allem auch Arbeitsrecht, da die handelnden Führungspersönlichkeiten in Dienstverhältnissen mit dem Anspruchsinhaber stehen und gerade ein Fehlverhalten im Rahmen des Dienstverhältnisses zu dem Haftungsanspruch führen soll. Die in unserer Kanzlei tätigen Fachanwälte verfügen teils auch zusätzlich den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und verfügen über erhebliche arbeitsrechtliche Erfahrung. Gerade auch im Bereich der Führungskräfteberatung und -vertretung, wie etwa von leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Nachgewiesene arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Kenntnisse, gepaart mit Expertenwissen zur D&O Versicherung (schon die Dissertation von Dr. Wax befasste sich mit diesem Thema, ebenso wie zahlreiche Fachpublikationen von ihm, u. a. im Beck Verlag, er ist nahezu ausschließlich in diesem Bereich tätig) und langjähriger praktische Erfahrung sind Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Vertretung, wenn die D&O Versicherung nicht zahlt.

Interessenlage:

Es geht um Haftpflichtansprüche, die das Unternehmen dem Manager (Geschäftsführer) gegenüber hat. Ein meist hoher Schaden ist entstanden. Verursacht durch den Geschäftsführer.

Jetzt will das Unternehmen diesen Schaden ersetzt haben. Am besten vom Versicherer, weil der mehr Geld hat als der Manager.

Der Manager selbst will, dass der Schaden von der Versicherung ersetzt wird, weil es für das Unternehmen gut wäre. Und der Manager will selbst nicht zahlen, weil er so viel Geld gar nicht hat und wenn er es hätte, lieber behalten möchte.

Und das Unternehmen will seinen Manager behalten und ihn nicht in die Insolvenz treiben.

Welche Rechtsgebiete, welche Anwälte braucht man jetzt?

  1. Klar, den Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir haben rund 10 Fachanwälte für Versicherungsrecht im Hause. Die wissen genau, wie der Prozess im Versicherungsrecht läuft.

  2. Man braucht einen Arbeitsrechtler (wir haben ca. 25 Fachanwälte für Arbeitsrecht, die wir einbinden), denn man muss schon wissen, welche Pflichten bestehen, und prüfen, ob diese verletzt wurden. Der Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) muss geprüft werden!

  3. Einen Handelsrechtler brauchen wir auch, denn der Fehler muss ja tatsächlich passiert sein und nachgewiesen werden. Das kann nur ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Haben wir auch im Haus!

  4. Insolvenzrecht: Ist der Schaden hoch genug, droht die private Insolvenz des Managers oder u.U. Insolvenz des Unternehmens. Einen Fachanwalt für Insolvenzrecht braucht man und haben wir im Haus!

  5. Steuern: Ja, es müssen Rückstellungen gebildet werden, steuerlich alles richtig laufen. Wir haben einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Haus, auf den wir zugreifen können. Er rechnet auch den Schaden aus, schreibt ggfls. ein Gutachten über die Auswirkungen.


Unsere Anwälte

Wenn Sie also einen Fall haben, bei dem die D&O Versicherung ins Spiel kommt (oder aber ein Makler keine D&O angeboten und abgeschlossen hat (Maklerhaftung)), oder sich so ein Fall am Horizont abzeichnet, dann empfehlen wir wirklich dringend, sofort mit uns Kontakt aufzunehmen, damit die Spielregeln eingehalten werden.

Durch Formfehler sind schon einige Versicherungsfälle verloren gegangen. Machen Sie nach einem Managementfehler nicht gleich den zweiten: Rufen Sie uns an! Unsere Profis helfen Ihnen.

Hier noch ein paar Punkte, warum die D&O Versicherung häufig nicht zahlt:

Die D&O Versicherung zahlt nicht, wenn

  1. … der Manager bewusst gegen Gesetze, Verordnungen oder Satzungsbestimmungen verstoßen hat (Ausschluss wissentliche Pflichtverletzung)
  2. … dem Versicherten eine Straftat vorgeworfen wird
  3. … der geltend gemachte Anspruch kein Haftpflichtanspruch ist
  4. … die Pflichtverletzung, auf die sich der Schadenersatzanspruch stützt, vor Vertragsbeginn begangen wurde und die Versicherten hiervon Kenntnis hatten
  5. … keine Leitungs- oder Kontrolltätigkeit, sondern eine operative Tätigkeit vorlag
  6. … ein Gesellschafterwechsel stattfand und die Versicherung dadurch abrupt endet
  7. … ein Tochterunternehmen verkauft wird, es aber keine Nachhaftung bei Beteiligungsveräußerungen gibt
  8. … Anzeige- und/oder Obliegenheitspflichten in der Vertragslaufzeit verletzt wurden

Diese kurze Aufzählung soll Ihnen einen Einblick geben in typische Deckungseinwendungen der D&O Versicherung. Wir empfehlen, schon bei den ersten konkreten Anzeichen für eine mögliche schadenstiftende Pflichtverletzung einer Führungskraft unverzüglich mit einem Spezialisten für D&O Versicherung Kontakt aufzunehmen, auch weil bereits in diesem Stadium Meldepflichten gegenüber der Versicherung bestehen können. Dabei vertreten wir die handelnden, in Haftung genommenen Personen wie auch die anspruchsstellende Gesellschaft (Versicherungsnehmer), niemals aber den Versicherer!

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Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

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