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Wie viel Geld muss der Unfallsicherer zahlen?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich einmal nach der Gesamtkörperinvalidität. Wie man die Gesamtkörperinvalidität berechnet wird hier erklärt. Zum anderen ist entscheidend, welche Versicherungssumme der Versicherungsnehmer mit der Versicherung vereinbart hat. Als Drittes muss man immer prüfen, ob Mehrleistungen oder sogenannte Progressionen vereinbart hat.

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Progressionen und Mehrleistungsklauseln

Mit Abschluss der Unfallversicherung gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB) des Versicherers. Dort ist eine Gliedertaxe vorhanden, wo für fast jedes Körperteil ein bestimmter prozentualer Wert angegeben ist. Für einen Finger sind 5 % angegeben, für ein Bein 70 % usw. Verlieren sie beide Beine gelten Sie als 100 % Invalide, denn mehr als 100 % Invalidität kann nie eintreten.

Welche Leistung bekomme ich?

Es gibt Unfallversicherungen, wo keine sogenannte „Progression“ vereinbart ist und auch keine Mehrleistungsklauseln bei hoher Invalidität. Der Grundfall der Unfallversicherung ist so, dass der Versicherer je nach Grad der Invalidität den gleichen Prozentsatz der Versicherungssumme bezahlt. Wenn man also eine Versicherungssumme von 100.000 € vereinbart hat und einen Invaliditätsgrad von 60 % hat, dann erhält man als Leistung 60.000 €.

Meist gilt es auch als Unfall, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Was ist Progression der Unfallversicherung?

Sie können auch eine progressive Staffel vereinbart haben, zum Beispiel 350 % Progression (es gibt auch 500 % oder 1000 % Progression).

350 % Progression bedeutet, dass der Versicherer für die ersten 25 % der Invalidität 25 % der Versicherungssumme bezahlt. In unserem Beispielfall 25.000 €. Für die nächsten 25 % Invalidität, nämlich die zwischen 25 % und 50 % liegenden 25 % Invalidität, zahlt er den dreifachen Satz, also: 3 × 25 % ergibt 75 %. Addiert man die ersten 25 % (von 1 % – 25 % Invalidität) hinzu, wird 100 % der Versicherungssumme ausbezahlt. Bei einer vereinbarten 350 % Progressionsstaffel bei einer Invalidität von 50 % bezahlt die Versicherung daher 100 % der Versicherungssumme, also 100.000 €.

Im Beispielsfall besteht aber 60 % Invalidität. Vereinbart ist dann in den Versicherungsbedingun­gen die Zahlung des fünffachen Satzes für den Invaliditätsteil, der 50 % übersteigt. Das bedeutet, dass die Versicherung für die restlichen 10 % (der Teil zwischen 50 % und 60 % Invalidität) den fünffachen Satz bezahlen muss, also 5 × 10 % = 50 %. Sind also 60 % Invalidität festgestellt, beträgt die Auszahlung bei einer 350-prozentigen Progressionsstaffel 150 % der Versicherungssumme, in unserem Beispielsfall daher 150.000 €.

Mehrleistungsklausel

Bei Mehrleistungsklauseln ist, bis zu einem Invaliditätsgrad von 90 %, meist nur die Auszahlung des einfachen Satzes vereinbart. Erst wenn die Invalidität über 90 % beträgt, wird z. B. die doppelte Leistung fällig.

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