Häufig erhalten wir Anrufe mit der Frage, ob man die eigenen Ärzte von der Schweigepflicht entbinden muss. Sie müssen die Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbinden. Sie erhalten dann in der Regel aber auch kein Geld durch den Unfallversicherer. Der Unfallversicherer muss überprüfen können, inwieweit eine Invalidität nach einem Unfall besteht und wie die Aussichten für die Zukunft sind. Letztlich entscheidend ist der Zustand 3 Jahre nach dem Unfall (anderes ist vertraglich möglich). Verhindert dass der Versicherungsnehmer kann keine Leistung durch den Versicherer erfolgen.

Wir raten deshalb regelmäßig an, sämtliche Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, um im Vorfeld eine möglichst hohe Invaliditätszahlung zu erhalten. Spätestens vor Gericht muss der Versicherte gegenüber dem vom Gericht bestellten unabhängigen Sachverständigen eine Untersuchung zulassen und das Gericht das ermittelte Ergebnis verwerten.