Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!
Unsere Mandantin – Soldatin auf Zeit – schied gesundheitsbedingt vorzeitig aus der Bundeswehr aus. Sie verfügte über eine kombinierte Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV. Nach den Vertragsbedingungen war für diesen Fall eine Dienstunfähigkeitsleistung in Höhe von zwölf Monatsrenten und im Anschluss daran nach einer Wartezeit von zwölf Monaten unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen.
Statt die Dienstunfähigkeitsleistung zu zahlen, behauptete die DBV, unsere Mandantin habe sie im Rahmen des Vertragsschlusses über ihren Gesundheitszustand getäuscht (Antragsfragen falsch beantwortet) und löste sich einseitig vom Vertrag (erklärte den Rücktritt und hat den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten). Das Rücktritts- und Anfechtungsschreiben der DBV im Volltext hier.
Folge eines solchen Rücktrittes/Anfechtung war, dass die BDV keine Leistungen erbrachte. Die von unserer Mandantin zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes benötigte Versicherungsleistung schien für sie verloren. Sie wandte sich nun an uns als Fachanwälte für Versicherungsrecht.
Ziel: Rücktritt/Anfechtung aus der Welt zu schaffen! Möglichst ohne Gerichtsverfahren, damit es schnell geht.
Der angeblichen Täuschung bei den Gesundheitsfragen will die DBV durch Einholung von Arztberichten auf die Schliche gekommen sein. Hierzu benutzte sie aber Schweigepflichtsentbindungsformulare, die ohne Einschränkungen die Abfrage sämtlicher Behandlungsdaten erlaubten. Für unser Team um Rechtsanwalt Mumm ein klarer Fall: Das ist rechtswidrig! In einem Gerichtsverfahren hätte die DBV ihre angeblichen Erkenntnisse unserer Meinung nach nicht verwenden dürfen – der Rücktritt und die Anfechtung des Vertrages durch die DBV wäre von einem Gericht mit großer Wahrscheinlichkeit auf dieser Grundlage als unwirksam angesehen worden.
Rechtsanwalt Mumm arbeitete zusätzlich heraus, dass bereits die Gesundheitsfragen durch den Versicherungsvertreter (Motto: „Soldaten beraten Soldaten“) nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend, also falsch, gestellt worden waren. Auch aus diesem Grund hätte die DBV vor Gericht wahrscheinlich verloren. Dennoch hielt die DBV an ihrem Rücktritt fest.
Da der Fall derart klar war, wurde nicht sofort Klage eingereicht sondern der DBV der Klageentwurf überreicht mit der Frage, ob gleich „freiwillig“ bezahlt wird oder wirklich erst die Gerichtsentscheidung abgewartet werden soll.
Als die DBV die Klage las gab sie endlich ihre Verweigerungshaltung auf. Auf Wunsch unserer Mandantin führten wir dann mit der DBV Verhandlungsgespräche. Wir haben für unsere Mandantin eine Abfindung in Höhe von € 80.000,00 aushandeln können (siehe Abfindungsvergleich im Volltext). Auch die Rechtsanwaltskosten hat die DBV übernommen.
Zwar hätten wir die aufgeworfenen Rechtsfragen gerne gerichtlich klären lassen wollen. Im Vordergrund steht für uns aber immer das Interesse unserer Mandanten. Und dies war auf eine schnelle Erledigung gerichtet – auch dieses Ziel ist erreicht worden. Ohne Gerichtsverfahren hat unsere Mandantin einen Betrag in Höhe von mehr als der vierfachen Jahres-Dienstunfähigkeitsleistung erhalten. Nun kann sie sich unbeschwert von finanziellen Ängsten auf ihre Genesung konzentrieren und ihr Leben als Zivilistin neu gestalten.
MW1360/17
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