Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Lohnt es sich einen spezialisierten Anwalt im Versicherungsrecht zu beauftragen?

Wenn Sie sich um weniger als 20.000 € mit Ihrem Versicherer streiten, ist unsere Kanzlei erfahrungsgemäß leider für Sie nicht geeignet.

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Inhalt

Warum sind Streitwerte unter € 20.000,- nicht für unsere Anwälte geeignet?
Warum arbeiten wir nicht zu den Mindestgebührensätzen des RVG?
Warum übernimmt der Gegner nicht die Kosten, wenn ich gewinne?
Ich habe eine Rechtsschutz, alles ist gut? Nein!
Wie berechne ich den Streitwert?
Fazit

 

Warum sind Streitwerte unter € 20.000,- für unsere Kanzlei nicht geeignet?

Bei uns in der Kanzlei ist es wie in der Autowerkstatt: Je länger die Reparatur dauert, desto höher sind die Kosten.

Arbeiten wir als Anwälte also lange, wird es teuer. Welche Kosten der Gegner davon übernimmt, dazu hier mehr. Warum auch die Rechtsschutz nicht hilft, erklären wir auch unten.

Wir versuchen selbstverständlich so schnell wie möglich zu einer Lösung mit dem Versicherer zu gelangen, aber die Lösung muss auch für unsere Mandanten akzeptabel sein. Je länger unsere Anwälte an einem Fall arbeiten, desto besser ist in der Regel auch das Ergebnis, aber desto teurer ist auch der Preis der anwaltlichen Dienstleistung. Geht es im Fall um wenig, ist die Wirtschaftlichkeit in Gefahr.

Wenn es bei Ihrem Fall um 10.000 € geht, und der Anwalt will am Ende 5.000 € Gebühren haben, weil der Fall so lange gedauert hat, dann bleiben nur 5.000 € für Sie als unseren Mandanten übrig. Immerhin etwas, aber trotzdem war der Anwalt teuer mit 50% von dem, um was es ging.

Ginge es im gleichen Fall um 100.000 € und würde der Anwalt genauso lange brauchen, wären 5.000 € Honorar kein Problem, da es nur 5% der Summe wäre, um die es ging.

Es gibt günstigere Anwälte als uns, die den Fall günstiger abrechnen, nämlich zu den Mindestpreisen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für diese Mindestpreise nach RVG können wir aber unsere Leistung nicht immer anbieten, dazu gleich mehr.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten potentiellen Mandanten uns nicht beauftragen, weil wir im Verhältnis als zu teuer erscheinen, wenn der Wert, um den sich gestritten wird, unter 20.000 € liegt. Wenn Sie das anders sehen und uns trotzdem beauftragen wollen, weil Sie „um jeden Preis“ gewinnen wollen, helfen wir Ihnen natürlich trotzdem sehr gerne und mit voller Hingabe.

Warum arbeiten wir nicht zu den Mindestgebührensätzen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)?

Als Kanzleiinhaber will ich meinen Mandanten die besten Anwälte zur Seite stellen, die ich finden kann. Unser Team ist daher perfekt ausgebildet, immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung, ist in Verhandlungstaktik geschult und hat beste Examina und viel Erfahrung. Und Qualität ist teuer. Für diese Qualität ist unser Stundensatz angemessen. Der Fall muss aber zu unseren Anwälten passen.

Um es plastisch zu machen:

Um einen Stall zu fliesen brauchen Sie eine andere Qualität von Fliesenleger als für das Badezimmer eines 5 Sterne Hotels. Fliesenleger ist nicht gleich Fliesenleger. Bei Anwälten ist es sehr ähnlich.

Deshalb können wir in der Regel nicht nach den Mindestgebührensätzen des RVG unsere Arbeit anbieten.

Warum übernimmt der Gegner nicht die Kosten, wenn ich gewinne?

Wenn man vor den Zivilgerichten gewinnt, muss der Gegner die eigenen Anwaltskosten erstatten. Aber nur die Mindestgebühren nach dem RVG sind vom Gegner zu erstatten , nicht die Gebühren, die frei mit Anwälten vereinbart wurden, wie Stundensätze. Nur die Mindestgebühren nach RVG werden vom Gegner ersetzt, die darüberhinausgehenden Kosten nicht.

Ich habe eine Rechtsschutz, alles ist gut? Nein!

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt – wie auch der Gegner, wenn er verliert – nur die Mindestkosten nach dem RVG, also die Mindestgebührensätze. Die darüberhinausgehenden Gebühren nach einem festen Stundensatz muss die Rechtsschutz nicht bezahlen. Die RSV zahlt NUR die Gebühren nach dem RVG (und Zeugen, Sachverständige, Gerichtskosten usw.) .

Wie berechne ich den Streitwert?

Bei Berufsunfähigkeitsverfahren ist der Streitwert unproblematisch hoch.

Bei Sachschäden berechnen sich die Streitwerte danach, was Sie (noch) vom Versicherer wollen. Wollen Sie 100.000 € beträgt der Streitwert auch 100.000 €.

Wenn Sie einen Einbruch hatten und 100.000 € Schaden entstand, und der Versicherer 95.000 € davon schon bezahlt hat, geht es jetzt nur noch um 5.000 €. Der Streitwert beträgt dann 5.000 €

Also: Das, was Sie vom Versicherer zum Zeitpunkt unserer Beauftragung wollen, das ist der Streitwert, denn darum wird gestritten!

Fazit

Ist der Streitwert unter 20.000 € haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich potentielle Mandanten aus wirtschaftlichen Gründen andere Anwälte suchen.

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

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