Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!
Wir gehen mit Ihnen den Weg bis zum Ende und lassen nicht zu, dass ein Versicherer Sie mit einem „Kleckerbetrag“ abspeist.
Zuletzt versuchte dies vergeblich die Nürnberger Versicherung. Unser Mandant, durch mehrere Schlaganfälle und eine Hirnblutung erheblich geschwächt und in seinem beruflichen Wirken mehr als eingeschränkt, bezog bereits seit mehreren Jahren – zu Recht – Leistungen aus seiner bei der Nürnberger unterhaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach rund zwei Jahren, so scheint es, wurden dem Versicherer die Kosten zu teuer und im Rahmen eines Nachprüfungverfahrens wurde durch ein sachverständiges „Gutachten“ die vermeintliche gesundheitliche Besserung unseres Mandanten fest- und die Leistungen daraufhin eingestellt.
Unser Ressortleiter Rechtsanwalt Goltzsch schlüsselte der Nürnberger daraufhin bereits außergerichtlich detailliert auf, dass auch weiterhin eine Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag bestand. Aber vergeblich, die Nürnberger wollte es darauf ankommen lassen. Und so wurde es für sie richtig teuer. Ein vom Landgericht München I bestellter Sachverständiger kam zutreffend zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Berufsunfähigkeit bei unserem Mandanten nach wie vor bestand; eine Verurteilung der Nürnberger stand also unmittelbar bevor. Aber auch zu diesem Zeitpunkt versuchte die Nürnberger noch, unseren Mandanten mit 60.000 Euro für die Auflösung des Vertrages abzuwimmeln. Natürlich viel zu wenig. Nur um sich nicht immer wieder neuen Nachprüfungsverfahren stellen zu müssen, war unser Mandant dennoch bereit, mit der Nürnberger weiter zu verhandeln. Immerhin ging es um 2.000 Euro monatlich bis zum Jahre 2035. Unser Rechtsanwalt Goltzsch konnte letzten Endes einen Vergleichsbetrag von 210.000 Euro aushandeln, eine faire Lösung. Mit einem guten Anwalt an Ihrer Seite, gibt es eben nicht nur den Spatz in der Hand, sondern sogar die Taube auf dem Dach.
Sollten Sie sich im Clinch mit Ihrem Versicherer befinden, sprechen Sie uns gerne an. Wir kämpfen mit harten Bandagen für Ihr Recht, solange es dauert.
Az. 491/18
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