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Unserer Mandantin konnten wir gegenüber der Proxalto Lebensversicherung AG zu einem vollen Anerkenntnis ihrer Berufsunfähigkeit verhelfen. Die vereinbarte Rente von € 1.500,00 nebst Beitragsbefreiung muss jetzt monatlich im Voraus gezahlt werden.
Als unsere Mandantin noch gesund war, machte sie gerade ihren Master in Psychologie und arbeitete nebenbei in einem Diagnostikzentrum einer Krankenversicherung. Leidensbedingt konnte unsere Mandantin ihr Studium und die Nebenbeschäftigung dann nicht mehr fortführen. Depression, chronische Schmerzen und Fibromyalgie schränkten unsere Mandantin erheblich in ihrer Leistungsfähigkeit nicht nur beruflich, sondern auch im Privatleben erheblich ein. Folgerichtig stellte unsere Mandantin den Antrag auf Leistung aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Proxalto prüfte dann den Antrag von Juli 2018 zunächst bis Anfang Dezember 2019. Dann wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt werde, den Antrag abzulehnen, weil eine Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen sei. Unsere Mandantin habe jedoch die Möglichkeit eine „Zweitmeinung“ einzuholen. Daraufhin überreichte unsere Mandantin weitere Arztberichte über ihren Gesundheitszustand. Nach deren Auswertung (wieder mehrere Monate), meinte die Proxalto immer noch keine Berufsunfähigkeit erkennen zu können. Allerdings war man dort bereit, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die vereinbarte Rente für 14 Monate zu zahlen. Besonders gefährlich an diesem Vorschlag: Alle Ansprüche wegen der in Rede stehenden Berufsunfähigkeit wären damit für Vergangenheit und Zukunft abgegolten gewesen.
Diese gönnerhafte Art war für unsere Mandantin der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Denn unsere Mandantin kannte ihren Gesundheitszustand genau und wusste sehr wohl, wie schlecht es ihr Tag für Tag ging. Deswegen suchte Sie die Hilfe unserer Fachanwaltskanzlei.
Das Versicherer es immer wieder schaffen bei ihren Entscheidungen die tatsächlichen Fakten so gut wie möglich auszublenden, sehen wir häufiger. Zu groß ist die Hoffnung, den lästigen Anspruchsteller mit ein paar Krümeln abzuwimmeln. Vielen Versicherten fehlt schlicht die Kraft, um sich gegen diese Windmühlen zu wehren.
Unsere Mandantin nahm daher Kontakt zu uns auf. Nach Auswertung der umfangreichen ärztlichen Unterlagen zeigte sich deutlich, wie erdrückend die Beweislage gegen den Versicherer war. Es bestanden also gute Chancen, die Sache außergerichtlich durchzusetzen.
Die eindeutige Sach- und Rechtslage vor Augen geführt, erklärte sich die Proxalto dann plötzlich bereit, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Das Ergebnis überraschte uns nicht: Unsere Mandantin ist berufsunfähig. Das schriftliche Anerkenntnis folgte.
Zögern Sie nicht, uns bereits frühzeitig bei Berufsunfähigkeit zu kontaktieren. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich ein erstes Bild über Chancen und Risiken machen zu können. In vielen Fällen können wir Ihnen bereits im Rahmen des Leistungsantrags wertvolle Hinweise und Tipps geben, damit am Ende der Prüfung das Anerkenntnis der Versicherung steht.
Az. 1045/20
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