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Diebstahl aus Lieferwagen: Generali

30.09.2015 – Kanzleifall

Marktkaufleuteversicherung. Mandant verkauft auf Märkten Silberschmuck. Fahrzeug mit 29 Kg Silberschmuck stand nachts in Tiefgarage, in der Ecke geparkt, mit den Rädern zur Wand komplett eingeschlagen und mit einer Lenkradkralle gesichert. Die Fenster und Türen verschlossen, Hecktüren an Wand. Täter mit mobilem Wagenheber umgingen die Lenkradkralle, schoben Wagen zurück, brachen den Wagen auf und entwendeten sämtlichen Schmuck. Generali nahm eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles an und regulierte lediglich rund 25% des Schadens. Begründung: seit ca. 12 Monaten das Rolltor der Tiefgarage defekt; ein solches Ereignis habe zudem bereits am 22./23.06.2010 stattgefunden. Fahrzeug hätte Vorschaden an der Heckklappe, sei also nicht ausreichend sicher gewesen.

Herr Wittig gewann 1 Instanz, entstandener Schaden muss zu 100% von Generali bezahlt werden. Versicherer geht in die Berufung.

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