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Erst Vorstandsbeschwerde führt zum Erfolg (Nürnberger)!

5. November 2020

Ein klarer Fall! Unser Mandant war von Beruf Elektotechniker im Bereich der Luftreinhaltung. Zur erforderlichen Messung von Luftschadstoffen und Wartung der Messstationen musste unser Mandant an gesunden Tagen regelmäßig zunächst lange Fahrten mit seinem Pkw auf sich nehmen und anschließend sein 27 Kilo (!) schweres Equipment zur Messstation tragen. Die Messungen selbst waren aufgrund des äußerst begrenzten Platzes in den Stationen nur in Zwangshaltung möglich. Nun erlitt unser Mandant einen Bandscheibenvorfall, der so gravierend war, dass eine Operation unausweichlich wurde. Anschließend bildete sich bei unserem Mandanten empfindliches Narbengewebe an der Wirbelsäule und damit korrespondierend Taubheitsgefühle in den Beinen mit massiven Schmerzen im Rücken bis hin zum Gesäß. An ein Tragen des Equipments oder auch nur an das Führen des Pkws über längere Strecken war nicht mehr zu denken. All dies wurde der Nürnberger durch mehrere Ärzte und Reha-Zentren belegt und ergänzt durch eine mustergültige Tätigkeitsbeschreibung unseres Mandanten. Dennoch wurde der Antrag unseres Mandanten zunächst monatelang geprüft mit dem vermeintlichen Ergebnis, die Berufsunfähigkeit müsse gutachterlich überprüft werden. Auf Empfehlung unseres Dezernatsleiters Rechtsanwalt Mumm wurde eine Vorstandsbeschwerde bei der Nürnberger Versicherung eingereicht. Dann ging auf einmal alles ganz schnell und unser Mandant erhielt auch ohne die seitens der Nürnberger zunächst geforderte Begutachtung rückwirkend seine Leistungen. So soll es sein.

Für unser Team sind Berufsunfähigkeitsversicherungen „unser täglich Brot“. Wir wissen, wie Leistungsanträge auf Basis der höchstrichterlichen Entscheidungen zu stellen sind, wir kennen die Fangfragen der Versicherer und wissen und wie wir bei schleppenden Bearbeitungen den Finger in die Wunde legen können.

Wiederholt hat uns das Verbraucherportal „Finanztip“ als eine der führenden Kanzleien im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen, insbesondere, da wir ausschließlich für Versicherungsnehmer und niemals für Versicherer tätig sind. (397/20)

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