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Gothaer Schweigepflichtentbindungserklärung rechtswidrig (so LG Itzehoe)

26. Juni 2019

Unser Mandat schloss bei der Gothaer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab, wurde berufsunfähig und bekam … keine BU-Rente von der Gothaer. Die Gothaer meinte, er sei schon vor Beginn des Vertragsverhältnisses mit ihr berufsunfähig gewesen (wenn das richtig wäre, müsste die Gothaer in der Tat nichts zahlen) oder aber jetzt im Moment nicht mehr berufsunfähig (auch dann müsste die Gothaer nichts zahlen). Wie kommt die Gothaer auf diese Gedanken? Sie hat die Ärzte des Mandanten nach seinen Gesundheitsdaten befragt und Auskunft erhalten. Das Problem: Die Gothaer hat nach Daten gefragt, nach denen sie gar nicht fragen darf! Unsere Kanzlei hat den Fall für den Mandanten vor dem Landgericht Itzehoe voll gewonnen, die Gothaer muss knapp 100.000 € BU-Renten nachzahlen, weitere Renten in Zukunft zahlen und die Verfahrenskosten voll übernehmen. Die Langversion inkl. Urteil der Geschichte gibt es unter „Kanzleifälle Berufsunfähigkeit“.

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