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Schnelle richtige Entscheidung der Generali

5. November 2020

Unsere Mandantin war als Laborsachbearbeiterin zuständig für die Überprüfung von Werkstoffen für einen großen Automobilhersteller. Die tägliche Arbeit erforderte von ihr erhebliche Fingerfertigkeit und präzises Arbeiten mit fragilen Werkstoffen. Aufgrund einer schubweise auftretenden MS-Erkrankung konnte sie ihre tägliche Arbeitsleistung immer weniger erbringen und bat daher um Unterstützung der Kanzlei Wittig Ünalp bei der Beantragung von Leistungen. Dass eine Berufsunfähigkeit bei der Mandantin bestand, lag auf der Hand. Unsere Mandantin unterlag nur dem weitverbreiteten Irrtum, dass sie erst dann Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen kann, wenn die berufliche Tätigkeit überhaupt nicht mehr erbracht werden kann. Tatsächlich hat der Versicherungsnehmer bereits dann Anspruch auf Leistungen, wenn er zu 50 % außerstande ist, seine an gesunden Tagen verrichtete Tätigkeit zu bewältigen. Durch eine ausführliche Befragung durch unseren Dezernatsleiter Rechtsanwalt Mumm konnte der Zeitpunkt des Versicherungsfalls so näher herausgearbeitet werden mit der Konsequenz, dass unsere Mandantin für über ein halbes Jahr mehr Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen wird. Der Leistungsantrag selbst wurde nämlich von der Generali innerhalb von vier Wochen bearbeitet und anstandslos anerkannt. So schnell kann es eben mit fachanwaltlicher Unterstützung gehen.

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