Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!
Mandantin ist berufsunfähig. Versichert ist sie bei der Zurich. Sie begehrt Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Zurich Versicherung hatte den Vertrag dann direkt einmal wegen angeblicher falscher Angaben zu den Gesundheitsfragen wegen „arglistiger Täuschung“ angefochten. Unser fast tägliches Programm! Die Mandantin hatte auf einmal keinen BU-Vertag mehr und erhielt natürlich auch keine Rentenleistungen. Die bis jetzt bezahlten Beiträge sollte sie auch nicht zurück erstattet erhalten. Einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer für die Zukunft erhielt sie aufgrund der Erkrankung natürlich ebenfalls nicht mehr.
Wir konnten für die Mandantin mit zwei außergerichtlichen Schreiben erreichen, die Zurich Versicherung unter Hinweis auf die Rechtslage zur Rücknahme der Anfechtung zu bewegen. Die Anfechtung ist daher „weg“. Jetzt wird der Rentenanspruch, also ob tatsächlich Berufsunfähigkeit vorliegt, von der Zurich geprüft. Warten wir mal ab, was da noch kommt. Der Vertrag besteht aber in jedem Fall auch für die Zukunft und für die jetzige Erkrankung fort, Ziel daher erreicht. Hier zeigt sich wieder einmal, wie wichtig es gerade im Versicherungsrecht ist, sich von einem Spezialisten vertreten zu lassen, der mit der Versicherung auf Augenhöhe streitet. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Goltzsch sei Dank!
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!
Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz
Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz