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Betriebsschließungsversicherung – Zweiter Lockdown im November 2020 – Neuer Versicherungsfall!

6. November 2020

Im Zuge des bundesweiten Lockdowns ab dem 2. November 2020 und damit einhergehenden Betriebsschließungen von Hotels, Restaurants, Bars und Clubs möchten wir unsere Leser darauf hinweisen, dass dies einen neuen Versicherungsfall in der Betriebsschließungsversicherung darstellen kann. Nicht alle Versicherer haben nach dem ersten Lockdown die Verträge wegen Eintritt des Versicherungsfalls gekündigt. Das bedeutet, es besteht weiterhin Versicherungsschutz!

Es sollte daher jetzt erneut der Eintritt des Versicherungsfalls beim jeweiligen Versicherer angezeigt werden. Dazu reicht es im ersten Schritt aus, dem Versicherer schriftlich anzuzeigen, dass der versicherte Betrieb erneut geschlossen zu halten ist.

Sollten Sie Fragen zu den Themen Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebsschließungsversicherung in Verbindung mit Corona haben, stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht dafür natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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