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Ammerländer Versicherung zahlt dann doch für Hausratschaden.

Hausratschäden sind für Versicherungsnehmer sehr ärgerlich. Das liegt nicht nur an der Art des Schadens an den liebgewonnenen eigenen Sachen, sondern auch an den häufigen Auseinandersetzungen mit der eigenen Versicherung. In diesem Fall war es der Ammerländer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der nicht helfen wollte.

Unser Mandant musste nach der Urlaubsrückkehr feststellen, dass Einbrecher sich Zutritt zu seiner Wohnung verschafft hatten. Dabei beschädigten die dreisten Diebe beim Eindringen nicht nur Fenster und Böden, sondern stahlen auch Gegenstände von hohem ideellen Wert.

Die Ammerländer prüfte die Schadensmeldung und kam dann zu dem überraschenden Ergebnis, dass unser Mandant angeblich bei Beantragung einer anderen Hausratversicherung für eine andere Wohnung falsche Angaben gemacht habe. Daher sei der Versicherungsschutz hinfällig. Also keine Entschädigung für den Versicherungsfall.

Dieses zusätzliche Ärgernis war dann Anlass für unseren Mandanten uns zu kontaktieren. Er kannte das Gebaren von Versicherungen schon. Bereits in der Vergangenheit hatte er sich erfolgreich gegen eine Versicherung geschlagen.

Außergerichtlich wollte sich der Ammerländer Verein leider zunächst nicht bewegen. Allerdings brachte die mündliche Verhandlung sofort den gewünschten Erfolg. Denn das Gericht schätzte die Rechtslage im Hinblick auf die angebliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung doch eindeutig zu unseren Gunsten ein.

Das war dann auch schon Grund genug für die Ammerländer klein beizugeben. Unseren Mandanten freute es und uns auch.

2972/20

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