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Im Sommer 2021 wurde der Produktionsbetrieb unserer Mandantin Opfer eines massiven Überschwemmungsschadens. Der entstandene Schaden betraf sowohl die Geschäftseinrichtung als auch Ertragsausfälle infolge der Betriebsunterbrechung. Der Fall illustriert, mit welchen Herausforderungen Unternehmen bei Großschäden konfrontiert sind und wie eine strukturierte Schadenregulierung mit anwaltlicher Begleitung ablaufen kann.
Nach der Schadenmeldung erfolgten zunächst zwei Vorschusszahlungen des Versicherers in Höhe von 50.000 € und 320.000 €. Dennoch blieb eine erhebliche Deckungslücke zulasten unserer Mandantin.
Im weiteren Verlauf traten wiederholt Rückfragen des Versicherers zu Betriebsinvestitionen und deren Nachweis auf. Die Mandantin hatte nachweislich alles unternommen, um dem Versicherer vollständige Unterlagen bereitzustellen, und auf die betriebsnotwendige Verwendung der Investitionen hingewiesen. Dieser Nachweisaufwand war hoch und erforderte sowohl eine präzise Dokumentation als auch wiederholte Nachreichungen.
Der Austausch wurde ausschließlich über elektronische Kommunikationswege geführt, mit Eingangsbestätigungen und Automatikantworten des Versicherers, die zwar eine zügige Bearbeitung zusicherten, aber dennoch häufig auf sich warten ließen.
Der Versicherer warf unserer Mandantin außerdem vor, es lägen noch keine ausreichenden Beweise für die geltend gemachten Betriebsunterbrechungsschäden vor, und verwies auf vertragliche Einschränkungen, wie etwa das Fehlen einer „Freizügigkeit“ oder einer Absicherung von Rückwirkungsschäden zwischen verschiedenen Betriebsteilen. Die daraus resultierende Kontroverse führte zu der Weigerung, weitergehende Zinsansprüche anzuerkennen.
Dennoch konnten im weiteren Verlauf immer wieder Abschlagszahlungen ausgelöst werden.
Bis zur Einleitung der Vergleichsverhandlungen summierten sich die geleisteten Abschlagszahlungen auf 1.480.000 €. Im Rahmen der abschließenden Einigung wurde ergänzend eine finale Restzahlung in Höhe von 630.000 € verhandelt. Für unsere Mandantin, welche den Betrieb zwischenzeitlich sanieren konnte, ein sehr gutes Ergebnis.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie aufwändig und langwierig die Schadensregulierung nach Großschäden für Versicherungsnehmer sein kann. Ohne präzisen Nachweis und konsequentes Beharrungsvermögen bleiben Unternehmen oftmals auf Deckungslücken oder erheblichem finanziellen Druck sitzen – erst ein klar strukturierter Vergleich kann Planungssicherheit schaffen. Unsere Mandantin konnte auf diese Weise eine angemessene Abgeltung der Schäden und eine belastbare Grundlage für die Zukunft erreichen.
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