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Basler Unfallversicherung: Ausfahrt auf Motocross-Rennstrecke ist keine Teilnahme an Rennen.

Fast schon ein Klassiker aus dem Bereich der Unfallversicherung:

Unser Mandant unterhielt bei der Basler eine Unfallversicherung im Tarif „Top-Schutz“. Ob dieser Schutz wirklich so top war, wie versprochen, sollte sich noch zeigen. Als begeisterter Motocross-Fahrer nahm unser Mandant an einer Ausfahrt auf einer italienischen Motocross-Rennstrecke teil. An diesem Tag war die Strecke für begeisterte Hobby-Fahrer geöffnet. Es ging dabei nicht um die Erreichung einer Höchstgeschwindigkeit oder die Vorbereitung eines Rennens. Es ging lediglich um den Spaß an der Sache. Aus diesem Spaß wurde gleich doppelter Ernst, als unser Mandant bei der Ausfahrt einen schweren Unfall erlitt und sich dabei ein Schädel-Hirn- und Thoraxtrauma, eine Rippenfraktur, Schulterblatteinrisse sowie eine Stimmbandlähmung einseitig mit Teilverlust der Stimme zuzog. Und sich danach auch noch über die Basler ärgern musste.

Der Top-Schutz der Basler Unfallversicherung war nämlich gefragt. Nach der Prüfung berief sich die Basler allerdings auf einen Leistungsausschluss. Unser Mandant habe natürlich an einem Motorradrennen teilgenommen. Daher keine Leistung. Begründet in drei Sätzen. Top-Schutz für die Tonne.

Diese kommunikative Höchstleistung seiner Versicherung nahm unser Mandant zum Anlass, sich an unsere Fachanwaltskanzlei zu wenden. Unser Kanzleigründer Max Wittig ist selbst leidenschaftlicher Motocrossfahrer. Er erklärt hier alle Fragen zu Unfallversicherung und Motocross.

Begeistert nahmen wir uns der Sache an. Eine dankbare Angelegenheit. Ein Aufforderungs­schreiben unter Nennung der relevanten Rechtsprechung genügte. Die Basler war sich nicht mehr so sicher und leistete aus der Unfallversicherung. Dazu auch die Kosten für den Rechtsanwalt. Ein Top-Ergebnis für unseren Mandanten.

Begeben Sie sich auf Augenhöhe mit Ihrem Versicherer. Nehmen Sie Ablehnungen, Leistungskürzungen und Ausreden ihrer Versicherung nicht hin. Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht vertreten wir seit über 25 Jahren ausschließlich Versicherungsnehmer und niemals Versicherer. Wir stehen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit zur Verfügung.

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