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Oberlandesgericht Celle: Baloise Berufsunfähigkeitsversicherung muss voll leisten!

Ein aktueller von uns erstrittener Fall zeigt exemplarisch, wie konsequente fachanwaltliche Vertretung zum vollständigen Erfolg gegen den Versicherer führt – auch dann, wenn die Versicherung ihre Leistung zunächst nachdrücklich ablehnt.

Sachverhalt

Unsere Mandantin war in Vollzeit bei einem international tätigen Unternehmen beschäftigt und überwiegend mit der Verwaltung und Eingabe von Daten im Backoffice sowie später in der Qualitätssicherung betraut. Nach Rückkehr aus der Elternzeit verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand rapide: Sie litt unter einer Reihe von psychischen und physischen Erkrankungen, unter anderem chronischer Erschöpfung (Neurasthenie), somatoformen Störungen und Lebensmittelunverträglichkeiten, die regelmäßig zu erheblichen Leistungseinbußen führten. Ihr Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis zum 31.01.2019.

Die Mandantin stellte im Oktober 2019 einen Leistungsantrag aus der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Basler (Baloise) Lebensversicherung lehnte mit Schreiben vom 8. Juli 2020 ab und argumentierte u.a., dass nach ihrer Auffassung keine ausreichend erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen bestünden und therapeutische Behandlungen bislang nicht ausreichend erfolgt seien. Mit anwaltlicher Unterstützung wurden die erheblichen krankheitsbedingten Einschränkungen nochmals umfangreich dargelegt und der Versicherer zur Leistung aufgefordert.

Das gerichtliche Verfahren

Nachdem die Versicherung die Ansprüche weiterhin ablehnte, wurde Klage vor dem Landgericht Lüneburg erhoben. Das Landgericht gab der Klage mit Urteil vom 22.12.2023 in allen wesentlichen Punkten statt. Insbesondere stützte sich das Gericht auf das umfassende medizinische Gutachten einer Sachverständigen, die die Berufsunfähigkeit – bezogen auf die konkrete berufliche Tätigkeit – bestätigte.

Gegen das Urteil legte die Versicherung Berufung ein – ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Celle hat die Berufungsangriffe zurückgewiesen und das Urteil im Wesentlichen bestätigt (Urteil vom 30.04.2025, Az. 11 U 9/24):

  • Die Sachverständige hatte die Beschwerden und deren Folgen umfassend geprüft und insbesondere klar dargelegt, dass bereits die letzten, von der Versicherten tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten zu mehr als 50 % krankheitsbedingt nicht mehr wahrgenommen werden konnten.
  • Insbesondere betonte das OLG, dass bei psychischen Erkrankungen auch die ärztliche Bewertung und Beobachtung im Rahmen standardisierter Interviews und Testverfahren als Nachweis ausreicht, selbst wenn keine "objektiven" Labor- oder Bildbefunde vorliegen. Das Gericht folgte damit der Rechtsprechung des BGH, dass die Schilderung des Versicherten bei geeigneter fachärztlicher Begutachtung ausreichen kann, um den Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit zu führen.
  • Zweifel an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Gutachtens ergaben sich beim Senat nicht.

Ergebnis

Die Baloise Lebensversicherung wurde zur Zahlung von knapp 50.000 € rückständiger Berufsunfähigkeitsrente nebst Zinsen, zur Rückerstattung der gezahlten Versicherungsbeiträge, zur künftigen Rentenzahlung und Beitragsfreistellung sowie zur Übernahme eines etwaigen Progressionsschadens und der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Praxis-Hinweis

Der Fall verdeutlicht, dass sich auch bei langwierigen und komplexen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen der Nachweis der Berufsunfähigkeit vor Gericht erfolgreich führen lässt, wenn eine sorgfältige medizinische Begutachtung erfolgt und der konkrete berufliche Tätigkeitsbereich klar herausgearbeitet wird. Versicherte sollten sich durch ablehnende Bescheide nicht entmutigen lassen und frühzeitig versierte anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

2085/20

3047/25

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