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Die Bayrische Beamten Lebensversicherung: Berufsunfähigkeit wird anerkannt

Für einen Mandanten konnten wir außergerichtlich ein volles Anerkenntnis seiner Berufsunfähigkeit durchsetzen. Als technischer Sachverständiger beim TÜV begutachtete er Schäden an Windkraftanlagen. Dabei stand die tatsächliche Tätigkeit an der Anlage im Vordergrund. Aufgrund der Höhe der Anlagen war schon das Erreichen des Arbeitsortes in das Maschinenhaus eine besondere körperliche Herausforderung. Dabei musste regelmäßig auch Werkzeug hinaufgetragen werden.

Diese körperlichen Anforderungen wurden aufgrund einer chronischen Nervenentzündung, abgerissene Sehnen in der Schulter und einem Schulter-Impingement immer schwieriger zu erfüllen. Ständiges Arbeiten unter Schmerzen führte zunächst in eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit. Nachdem wenig Aussicht auf kurzfristige Besserung bestand, stellte unser Mandant einen Antrag auf Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Bayrische prüfte und kam zu dem Ergebnis, dass unser Mandant seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt habe. Eine Vertragsanpassung (ein selten ausgeübtes Recht) wurde erklärt. Außerdem wurde der Anspruch abgelehnt.

Ein Ergebnis, dass unser Mandant nicht akzeptieren konnte und wollte und uns mit seiner Vertretung beauftragte.  Anfang Februar erfolgte unsere Aufforderung an den Versicherer uns bereits Anfang Mai konnten wir die erfreuliche Entscheidung entgegennehmen, dass die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde.

Die Unterstützung durch unsere Fachanwaltskanzlei lohnt sich immer. Ob in der Beratung oder Interessenvertretung stets auf Seiten der Versicherungsnehmer.

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