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Concordia Unfallversicherung: 25.000,- Euro nach 13 Jahren!

Es ist anerkannten Rechts, dass das Versicherungsverhältnis in besonderem Maße von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte beherrscht wird.“ Dieser Satz durchzieht das Versicherungsrecht seit fast 90 Jahren. Dennoch nehmen es einige Versicherer damit nicht so genau. Wenn es um die Leistung geht, ist das Hemd häufig näher als die Hose. So auch hier.

Unser Mandant arbeitete als Landwirt. Sogar noch im hohen Lebensalter verrichtete er die auf seinem Hof anfallenden Arbeiten. Bei der Entsorgung eines alten Zauns geschah es. Ein zuvor aufgeladener Zaunpfahl fiel herab und traf unseren Mandanten schwer am linken Arm.

Die bei der Concordia unterhaltene Unfallversicherung prüfte den Fall und erklärte sich im April 2012 eintrittspflichtig. Aufgrund seines fortgeschrittenen Lebensalters durfte unser Mandant wählen, ob er eine Einmalzahlung oder eine vierteljährliche Rentenleistung erhalten wollte. Die Entscheidung fiel auf die Rente von circa 4.000,- Euro jährlich. Die Concordia kündigte dann die Auszahlung der Rente an. Im Mai 2012 forderte die Concordia dann die seinerzeit neu eingeführte Steuer-ID unseres Mandanten an. Eine Auszahlung der bereits aufgelaufenen Renten erfolgte nicht.

Unser Mandant war mit dieser Anforderung überfordert und wusste nichts damit anzufangen. Die Concordia konnte oder wollte nicht helfen und wiederholte immer nur stoisch die Anforderung. Die Steuernummer vom Bundeszentralamt für Steuern selbst anzufordern oder dem eigenen langjährigen Kunden einen erläuternden Hinweis dazu zu erteilen, konnte und wollte die Concordia offensichtlich nicht. Zahlungen erfolgten nicht. Unser Mandant ließ die Sache dann leider auf sich beruhen.

Erst im Jahr 2020, also 8 Jahre später, nachdem die Ehefrau unseres Mandanten verstorben war, entdeckte einer seiner Söhne das Unrecht. Umgehend wurde die Nummer jetzt mitgeteilt. Die Concordia reagierte erleichtert mit der Einrede der Verjährung.

Nach unserer Mandatierung konnte und wollte die Concordia auch weiterhin nicht einsehen, dass das Fehlen der Nummer wohl nicht dazu führen konnte, dass die Rente einfach nicht ausgezahlt wurde. Eine Klage brachte dann den Stein ins Rollen. Um die Sache nach der langen Zeit abzuschließen, konnte dann eine vergleichsweise Einigung über 25.000,- Euro erzielt werden.

Es bleibt jedoch immer noch der Eindruck, dass hier gerade nicht stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des eigenen Kunden gehandelt wurde. Dennoch war es unserer erfahrenen Fachanwältin Sarah Sroczynski mit den richtigen Argumenten möglich, noch einen Erfolg zu erzielen. Die Sache zeigt, dass selbst in vermeintlich aussichtslosen Situationen, Erfahrung und Hartnäckigkeit sich durchsetzen.

709/21

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