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Gothaer Versicherung: 250.000,- Euro für Wasserschaden

Wegen der Coronapandemie und des Lock-Downs ging es vielen Etablissements für körpernahe Dienstleitungen schlecht. So musste auch der Mieter unseres Mandanten anscheinend sehr plötzlich sein Gewerbe aufgeben. Leider machte er sich ohne Mitteilung sprichwörtlich aus dem Staub. Das Gebäude stand leer.

Den Leerstand nutzten Einbrecher aus und hinterließen obendrein einen erheblichen Leitungswasserschaden, wohl um ihre Spuren zu verwischen. Erst durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekam unser Mandant plötzlich Wind von der Angelegenheit. Die Meldung an seine Gebäudeversicherung gab er noch im guten Glauben ab, dass sein Haus damit gut gehütet sei.

Fehlanzeige! Der Gebäudeversicherer lehnte die Versicherungsleistung wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen ab. Er warf unserem Mandanten vor, den Leerstand dem Gebäudeversicherer nicht angezeigt zu haben. Deshalb sollte unser Mandant für den erheblichen Schaden überhaupt kein Geld bekommen.

Mit dieser Aussage wandte sich unser Mandant an unsere Fachanwälte. Die Prüfung der Sach- und Rechtslage war eindeutig. So einfach konnte der Versicherer nicht davonkommen, denn der Leerstand ist allenfalls eine Gefahrerhöhung, von der man auch Kenntnis haben muss. Und genau diese Kenntnis fehlte unserem Mandanten.

Da kein Interesse an einem Rechtsstreit bestand und schnellstens neu vermietet werden sollte, nahm unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht Sroczynski Verhandlungen auf. Trotz merkwürdiger Drohgebärden auf Seiten der Gothaer gelang eine schnelle Einigung. Die Gothaer leistete 250.000,- Euro. Ein Spitzenergebnis, mit dem unser Mandant hoch zufrieden war!

Wir können es nur immer wieder wiederholen. Lassen Sie jede Entscheidung einer Versicherung kritisch durch unsere Fachanwaltskanzlei prüfen. In den letzten vier Jahren haben wir über 1.500 neue Versicherungsfälle zur Bearbeitung angenommen! Wir kennen die Einwände und Ausreden und helfen jederzeit gerne im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung weiter.

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