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HDI Berufsunfähigkeitsversicherung: Anerkenntnis mal anders!

Ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die betroffenen Versicherungsnehmer immer das erwünschte Ziel. Anerkenntnis bedeutet regelmäßig Beginn der Rentenzahlung und Befreiung von den Beiträgen. Der Inhalt richtet sich dabei immer nach Art und Umfang des Versicherungsschutzes.

Dass der Inhalt dieses Anerkenntnisses auch sehr gut verhandelbar ist, zeigt unser nächster Fall. Unsere Mandantin, ausgebildete Versicherungskauffrau und im Anschluss für einen Flughafenbetreiber im Bereich Versicherungen tätig, litt an einem Überlastungssyndrom und Depressionen.

Nach langen Ausfallzeiten stellte sie einen Antrag aus der bei der HDI unterhaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Ergebnis der Leistungsprüfung nach Einholung eines Gutachtens: Angeblich keine Berufsunfähigkeit. Das wollte und konnte unsere Mandantin so nicht akzeptieren.

Nach unserer Beauftragung nahm sich unser erfahrenes Team Personenversicherungsrecht der Sache an. Im Rahmen der Auseinandersetzung wurde schnell deutlich, dass die HDI durchaus den Ernst der Lage erkannt hatte und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung lieber nicht ankommen lassen wollte. Die von uns geführten Verhandlungen waren sehr fruchtbar und es konnte eine Vereinbarung getroffen werden, die für unsere Mandantin erhebliche Vorteile mit sich brachte. So wurde unter anderem festgelegt, dass die Rente ohne Wenn und Aber bis zum Ablauf der Versicherung gezahlt wird. Das bedeutet für unsere Mandantin beispielsweise, dass es kein Nachprüfungsverfahren gibt. Unsere Mandantin nahm dieses hervorragende Verhandlungsergebnis dann gerne an. Zusätzlich beteiligte sich die HDI auch an den angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Gemeinsam helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Berufsunfähigkeit. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns. Wir freuen uns über Ihre Anfrage. 

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