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Das Oberlandesgericht Celle wörtlich: „Die Berufung (der ARAG) hat nach derzeitiger Sach- und Rechtslage offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.“
Rechtsschutzversicherer möchten es zunehmend wissen. Dabei sticht das Geschäftsgebaren der ARAG Rechtsschutz besonders negativ hervor. Wer bei ARAG Rechtschutz versichert ist, ist überhaupt nicht versichert. So jedenfalls unser Eindruck in diesem Fall.
Eine schwerkranke Mandantin wollte mit uns ihre Berufsunfähigkeit gerichtlich durchsetzen. Die Nachfragen zu unserer Deckungsanfrage ließen schon vermuten, dass auf Seiten der Sachbearbeiter bei der ARAG, gelinde gesagt, Verständnisschwierigkeiten in Bezug auf das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung vorlagen. Natürlich dürfen Rechtsschutzversicherer im vereinbarten Umfang Nachfragen stellen. Doch auch Fragen offenbaren viel über den Fragenden selbst. Wie dem auch sei. Natürlich gaben wir bereitwillig die geforderten Auskünfte. Die Reaktion der ARAG „überraschte“ erneut. Die zur Berufsunfähigkeitsversicherung geäußerten Rechtsansichten von dort waren sämtlich abwegig. Die dazugehörige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vollkommen aus den Augen verloren (oder nie zur Kenntnis genommen?). Weiterer Schriftverkehr folgte und dann kam die Ablehnung des Deckungsanspruchs.
Das bedingungsgemäße Schiedsgutachten eines dazu von der Rechtschutzversicherung beauftragten Celler Rechtsanwalts kam zu dem Ergebnis, die Leistungsvoraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit seien „nicht schlüssig dargelegt“. Das juristische Universum ist bekanntlich groß und irgendwo findet quasi jede Auffassung ihr Auskommen.
Es half alles nichts. Eine Klage auf Deckung beim Landgericht Bückeburg hatte schnell den gewünschten Erfolg. Die volle Verurteilung der ARAG!
Damit aber noch nicht genug, müssen sich die Zuständigen bei der ARAG gedacht haben. Jetzt haben wir doch schon Zeit, Geld und die knappe Ressource Justiz verschwendet. Wir gehen in Berufung! Gut, wer solche Schiedsgutachter wählt, ist wahrscheinlich auch sonst nicht gut beraten. Das OLG Celle war absehbar und vollkommen zurecht „not amused“ von der Berufungsbegründung und gab seine Auffassung in dem hier veröffentlichten Beschluss kund. Inhaltlich argumentativ die Vollklatsche für die ARAG.
Das hätte man alles schon vorhersehen und wissen können. Die Informationen waren alle da. Offenbar möchte man dort bestimmte Dinge nicht sehen oder wissen.
Wer trägt eigentlich die Kosten? Die ARAG. Da freut sich deren Versichertengemeinschaft besonders.
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