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Unser Mandant hatte bei der HDI Global Specialty SE eine Allgefahren-Versicherung für drei Glasgemälde abgeschlossen. Die versicherten Werke befanden sich in der Größe von 150 cm x 80 cm und waren gegen Zerstörung, Beschädigung sowie Abhandenkommen durch Ursachen aller Art zum Wert von jeweils 37.400 € versichert.
Im Juni 2023 kam es in der Wohnung unseres Mandanten zu einem Unfall: Beim Umstellen entglitten ihm die drei versicherten Glasgemälde und zerbrachen vollständig. Eine Reparatur war nicht möglich; es lag ein endgültiger Totalschaden vor.
Der Schaden wurde sofort gemeldet und die Versicherung bearbeitete zunächst den Schaden an nur einem der Gemälde und zahlte. Bezüglich der beiden weiteren zerstörten Gemälde blieben trotz mehrfacher Fristsetzung und schriftlicher Mahnung die angekündigten Zahlungen zunächst aus.
Wir wurden beauftragt, die berechtigten Ansprüche unseres Mandanten gegenüber dem Versicherer konsequent durchzusetzen. Es erfolgte eine umfassende Darstellung aller Beweismittel (Fotos, Wertangaben des Künstlers, Rechnungen, eidesstattliche Erklärungen und übrige Vertragsunterlagen), zugleich forderten wir die Versicherung unter Fristsetzung zur vollständigen Regulierung auf.
Nach abschließender Prüfung aller Dokumente erkannte die HDI Global Specialty SE den Versicherungsfall, den Totalschaden der anderen beiden Gemälde, in voller Höhe von 74.800 € an.
Der Fall zeigt, dass eine konsequente Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Versicherer auch bei unerklärlich verzögerter Regulierung erfolgreich ist. Die Rechte auf zeitnahe Zahlung und vollständige Herausgabe der geforderten Unterlagen konnten für unseren Mandanten vollständig durchgesetzt werden.
Sollten Sie vergleichbare Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung erleben, unterstützen wir Sie gern in allen Fragen des Versicherungsrechts und setzen Ihre Ansprüche durch.
1464/25

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