Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Urteile & Kanzleifälle

Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!

7+1 im Oktober 2022! Sieben Anerkenntnisse in der Berufsunfähigkeits­versicherung und ein Anerkenntnis in der Krankentagegeldversicherung

Allein im Oktober 2022 konnten wir in sieben Fällen Anerkenntnisse aus Berufsunfähigkeits­versicherungen und einer Krankentagegeldversicherung erstreiten. Das bedeutet für unsere Mandanten/-innen: Hohe Einmalzahlungen, sofortiger Beginn der Zahlungen und Beitragsbefreiung (bei Berufsunfähigkeitssachen).

Vorausgegangen waren fast ausschließlich Ablehnungen der Anträge beziehungsweise Einstellung des Kranken­tagegeldes. Lediglich in Fall 6 hatten wir zur richtigen und vollständigen Antragstellung beraten. In allen Fällen folgten Anerkenntnisse der Versicherer.

Anerkenntnis heißt: 100 % Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten/-innen. Und nicht zuletzt die Bestätigung unserer Arbeit. Wir sind hervorragende Versicherungsrechtler. Es lohnt sich immer die Spezialisten im Versicherungsrecht von Wittig Ünalp zu beauftragen. Das Ergebnis überzeugt!

Zu den Fällen:

Proxalto

1.   Feinwerkmechanikerin in der Luftfahrttechnik mit psychischer Erkrankung: Anerkenntnis nach gerichtlichem Hinweis. Rückwirkend rund 87.000,00 Euro und Rente in Höhe von 1.000,00 Euro monatlich.

2.   Angestellte im Sonnenstudio mit psychischer Erkrankung, Hautkrebs und Bandscheibenvorfall: Außergerichtliches Anerkenntnis. Rückwirkend rund 15.000,00 Euro und Rente in Höhe von 1.000,00 Euro monatlich.

3.   Versicherungsfachangestellter mit psychischer Erkrankung und Krebsleiden: Außergerichtliches Anerkenntnis. Rückwirkend rund 43.000,00 Euro und Rente in Höhe von 2.299,00 Euro monatlich.

4.   Auszubildender Anlagentechniker mit schweren Körperschäden nach Unfall: Außergerichtliches Anerkenntnis. Rückwirkend 17.000,00 Euro und Rente in Höhe von 500,00 Euro monatlich.

Allianz

5.   Mobile Sozialarbeiterin mit rheumatischer Erkrankung: Außergerichtliches Anerkenntnis. Ab 01.02.2022 Rente in Höhe von 2.533,75 Euro monatlich.

Nürnberger

6.   Lehrer mit psychischer Erkrankung: Außergerichtliches Anerkenntnis.Rückwirkend 24.000,- Euro und Rente in Höhe von 1.000,00 Euro monatlich.

Generali

7.   Buchhalterin/ Abteilungsleitung im Bereich Disposition, Buchhaltung und Rechnungswesen mit psychischen Erkrankungen: Außergerichtliches Anerkenntnis. Rückwirkend 85.600,00 Euro und Rente in Höhe von 2.000,00 Euro Rente monatlich.

ARAG

8.   Verkehrspilot. Angeblich berufsunfähig nach Schulterverletzung: Anerkenntnis nach gerichtlichem Hinweis. Rückwirkend 54.000,00 Euro und Fortbestand des Tarifs.


Wir vertreten seit über 25 Jahren ausschließlich Versicherungsnehmer und niemals Versicherer. Wir stehen jederzeit für Ihre Interessenvertretung bereit. Nutzen Sie unsere Webseite zu Kontaktaufnahme.

777/16

1423/21

298/22

1528/20

2119/21

1103/22

502/22

1803/22

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Logo Wittig Ünalp Footer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-uparrow-down