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Ein Mandant war mit dem über 20 Seiten starken Fragebogen der Generali – zu Recht – überfordert. Mit diesem Fragebogen muss der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeitsrente beantragen. So wie unser Mandant den Fragebogen verstanden und anschließend ausgefüllt hatte (aber noch nicht dem Versicherer geschickt hatte sondern vorher zu uns kam), hätte er mit Glück vielleicht Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnend ab Mai 2018 erhalten.
Bei unserer Ermittlung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit stellte sich aber heraus, dass sich unser Mandant schon seit über 2 Jahren mehr oder minder zur Arbeit quälte, etliche Teiltätigkeiten nicht mehr ausüben konnte und aufgrund mehrerer Operationen auch schon monatelang ausgefallen war. Unser Mandant betrieb den sog. „Raubbau am eigenen Körper“.
Wir schlüsselten mit dem Mandanten dann genau auf, was er kann und was er nicht mehr kann und seit wann die Beschwerden bestehen. Anschließend reichte unser Mandant den mit unserer Hilfe nun perfekt ausgefüllten Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen beim Versicherer ein und konnte uns kurze Zeit später hocherfreut mitteilen, dass er (auch für Zeiten, in denen er noch gearbeitet hat) für zwei Jahre rückwirkend und natürlich auch für die Zukunft Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. So muss das laufen!
Einen wesentlichen Baustein unserer anwaltlichen Leistungen sehen wir in der Unterstützung von Versicherungsnehmern bei der Antragstellung von Berufsunfähigkeitsrenten. Hier empfiehlt uns auch aufgrund unserer Expertise das unabhängige Verbraucherportal „Finanztip“.
Was machen wir? Wir lassen uns von unseren Mandanten exakt und auf Basis der höchstrichterlichen Rechtsprechung den Arbeitsalltag schildern und setzen dies dann zusammen mit unseren Mandanten beim Ausfüllen des Fragebogens des Versicherers bestmöglich um. Wir übersetzen Fragen für den Mandanten ins „Normaldeutsch“, damit dieser die Fragen überhaupt richtig beantworten kann. Fehler und Ungenauigkeiten werden verhindert. Fallstricke der Versicherungen gefunden und so unschädlich gemacht. Der Vorwurf des Versicherers, dass „Falschangaben im Antrag“ zu finden sind, was zum sofortigen Leistungsausschluss führt, wird so verhindert. Durch diese Arbeitsweise gelingt es uns nahezu ausnahmslos, dass unsere Mandanten das bekommen, was Ihnen zusteht, nämlich die vereinbarte Rente. Nur wer Erfahrung im Ausfüllen dieser Anträge hat, kann fehlerfrei die Fragen beantworten, das steht jedenfalls fest.
Max Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht 750Mu18
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