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Berufsunfähigkeit: Allianz muss zahlen!

Urteil vom 30.11.2018 – OLG München, 25 U 2202/17

Das Urteil wird aufgrund der Wichtigkeit in der Fachpresse von unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht kommentiert in VK Versicherung und Recht Kompakt, IWW Institut, Ausgabe 2/19, Seite 22

VK Versicherung und Recht kompakt

Unser Mandant hat bei der Allianz eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit einer monatlichen Rente von ca. EUR 7.000,00. Er stellte 2014 einen Antrag wegen einer Anpassungsstörung und einer depressiven Episode auf Rente. Die Allianz holte ein Gutachten ein. Der von der Allianz beauftragte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass zwar in der Vergangenheit eine Berufsunfähigkeit vorgelegen habe, im Zeitpunkt der Begutachtung jedoch nicht mehr. Die Allianz zahlte somit lediglich von Mai 2013 bis März 2015 die Rente, danach nicht mehr. Unser Mandant war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und beauftragte unsere Münchener Kanzlei mit der Geltendmachung der Ansprüche über den März 2015 hinaus.

Das Landgericht München (1. Instanz) hat die Klage, nachdem es unseren Mandanten zu seiner zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit angehört hatte, abgewiesen und drohte sogar mit einer Strafanzeige. Angeblich habe unser Mandant widersprüchliche Angaben zu seiner Tätigkeit gemacht, so dass die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht nachgewiesen worden sei.

Unser Dezernatsleiter in München, Herr RA Goltzsch, Fachanwalt für Versicherungsrecht, legte unverzüglich Berufung gegen das falsche Urteil ein. Ihm gelang es schließlich, dass unser Mandant vor dem OLG München, also der 2. Instanz, zu 100 % Recht bekam. Der vom OLG beauftragte Gutachter bestätigte zweifelsfrei eine weitere Berufsunfähigkeit und widerlegte das Parteigutachten der Allianz. Unser Mandant darf sich nun auf eine hohe Zahlung freuen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Hier ist das Urteil im Volltext

Hier gibt es mehr Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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