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Urteile & Kanzleifälle

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AXA BU-Versicherung: € 90.000,- trotz negativem Gutachten

Kanzleifall

Ein schwieriger Fall. Die AXA hatte den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente unserer Mandantin nach Einholung eines Sachverständigengutachtens bereits abgelehnt. Der von ihr zunächst beauftragter Rechtsanwalt (kein Fachanwalt für Versicherungsrecht) konnte ihr nicht weiterhelfen.

Verständlich, bei der Ausgangslage: Unsere Mandantin war als gelernte Werbekauffrau vor Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit arbeitslos. Davor war sie lediglich im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden als Mitarbeiterin eines Handelshauses angestellt gewesen. Leichter wurde der Fall auch nicht dadurch, dass die Mandanten zwar zweifellos an einer Vielzahl von Beschwerden litt. Aber deren Ursache konnten nicht gefunden werden. So klagte unsere Mandantin unter anderem über Schmerzen im Rücken und im Nacken, in den Gelenken, im Brustkorb und an der Wirbelsäule. Hinzu traten Erkältungssymptome, die Diagnose einer Borreliose und eine Einschränkung des Immunsystems sowie weitere körperliche Beschwerden. Der Ursprung ihrer Leiden konnte indes nicht gefunden werden.

Unser Fachanwalt handelte einen Vergleich aus

Nach umfangreicher Korrespondenz durch unseren Rechtsanwalt Mumm (Fachanwalt für Versicherungsrecht) trat die AXA in die erneute Prüfung ein. Indes konnte auch ein neu bestellter Sachverständiger keine Berufsunfähigkeit unserer Mandantin, weder anhand der Erkrankungen noch unter Berücksichtigung der geringen wöchentlichen Arbeitszeit ermitteln. Es bestanden also 2 negative Sachverständigengutachten). Dass das Prozessrisiko unter diesen Voraussetzungen für unsere Mandantin erheblich sein würde, war offensichtlich. Dennoch gelang es unserem Rechtsanwalt Mumm nach umfangreichen Verhandlungen mit den richtigen Argumenten mit der AXA einen Vergleich über 90.000,00 € für unsere Mandantin zu schließen. Der Lebensunterhalt ist somit für unsere Mandantin für die nächsten Jahre gesichert. Sie kann sich nun zunächst vollends auf ihre Genesung konzentrieren, ohne ihren Fokus auf einen kräftezehrenden und langwierigen und zudem teuren (wegen all der medizinischen Sachverständigen, die man benötigt hätte) Prozess legen zu müssen. Ein klarer Gewinn für unsere Mandantin.

Es lohnt sich daher in Versicherungsrechtsfragen immer nicht nur irgend einen Anwalt zu beauftragen. Sondern einen Anwalt mit nachgewiesen besonderen Kenntnissen und erheblichen Erfahrungen in Berufsunfähigkeitsfällen, wie unsere, zu Rate zu ziehen (Fachanwälte für Versicherungsrecht).

Max Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht 153-16

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