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LVM muss Haftpflichtdeckung für Schaden an gemietetem Traktor geben

21.06.2018 – Kanzleifall

Für alle Landwirte, die sich Zugmaschinen mieten oder leihen ein wichtiges Urteil: Ein Landwirt mietete sich für die Dauer von 6 Wochen eine Zugmaschine für die Maisernte. Er hatte bei der LVM einen Zusatzbaustein zu seiner Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die beinhaltet, dass Zugmaschinen, die er sich bis zu 1 Monat „leiht“, über seine Haftpflichtversicherung gegen Beschädigungen, die durch ihn verursacht werden, versichert sind. Wenn er also eine geliehene Zugmaschine beschädigt dann zahlt seine LVM Haftpflichtversicherung den Schaden – so der Plan.

Das meinte die LVM

Unser Mandant mietete (nicht „leihte“) sich für die Dauer von sechs Wochen einen Traktor. Aufgrund eines Fahrfehlers eines Mitarbeiters unseres Mandanten kippte der Traktor um und es entstand ein Schaden von 50.000 €. Der Schaden entstand ca. drei Wochen nach Mietbeginn. Die LVM meinte, dass es sich

  1. gar nicht um eine Zugmaschine handelt, da der Traktor ein schwarzes Kennzeichen hatte.
  2. Die LVM meinte auch, dass Sie nicht eintrittspflichtig sei, da unser Mandant den Traktor gemietet und nicht nur geliehen habe. Im Versicherungsvertrag stünde schließlich, dass nur „geliehene“ Zugmaschinen versichert wären.
  3. Die LVM meinte, dass nur für die Dauer von 1 Monat geliehene Zugmaschinen versichert wären und wenn sich einer länger eine Zugmaschine leiht, z.B. 6 Wochen, dann von Anfang an kein Versicherungsschutz bestünde. Die LVM lehnte den Versicherungsschutz somit ab.

Der außergerichtliche Weg scheiterte

Trotz außergerichtlicher Intervention unseres Anwalts, Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm, verweigerte die LVM den Versicherungsschutz. Klage wurde erhoben.
Nun das Urteil vor dem Landgericht Münster: Unser Mandant bekam vollständig recht.

  1. Ob schwarzes Kennzeichen oder grünes Kennzeichen, ein Traktor bleibt eine Zugmaschine. Aha!
  2. Auch wenn der Versicherungsvertrag von „Leihe“ spricht, ist natürlich auch „Miete“ mitumfasst, da im Sprachgebrauch Leihe und Miete oft durcheinandergeworfen werden. Es ist auch kein Grund ersichtlich, Miete oder Leihe unterschiedlich zu behandeln.
  3. Und das Gericht stellte fest, dass wenn ein Monat Versicherungsschutz besteht auch dann der Traktor versichert bleibt, wenn länger als einen Monat der Traktor gemietet wird, solange der Schaden nur innerhalb des 1. Monats eintritt.

Klicken Sie, um das gesamte Urteil des LG Münster zu lesen.
Max Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht

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