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Für alle Landwirte, die sich Zugmaschinen mieten oder leihen ein wichtiges Urteil: Ein Landwirt mietete sich für die Dauer von 6 Wochen eine Zugmaschine für die Maisernte. Er hatte bei der LVM einen Zusatzbaustein zu seiner Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die beinhaltet, dass Zugmaschinen, die er sich bis zu 1 Monat „leiht“, über seine Haftpflichtversicherung gegen Beschädigungen, die durch ihn verursacht werden, versichert sind. Wenn er also eine geliehene Zugmaschine beschädigt dann zahlt seine LVM Haftpflichtversicherung den Schaden – so der Plan.
Unser Mandant mietete (nicht „leihte“) sich für die Dauer von sechs Wochen einen Traktor. Aufgrund eines Fahrfehlers eines Mitarbeiters unseres Mandanten kippte der Traktor um und es entstand ein Schaden von 50.000 €. Der Schaden entstand ca. drei Wochen nach Mietbeginn. Die LVM meinte, dass es sich
Trotz außergerichtlicher Intervention unseres Anwalts, Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm, verweigerte die LVM den Versicherungsschutz. Klage wurde erhoben.
Nun das Urteil vor dem Landgericht Münster: Unser Mandant bekam vollständig recht.
Klicken Sie, um das gesamte Urteil des LG Münster zu lesen.
Max Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht
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