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Urteile & Kanzleifälle

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Frohe Weihnachten! Berufsunfähigkeit: 65.000,00 Euro und Rente!

19.12.2018 – Kanzleifall

(Die Ablehnung der Nürnberger, unser ausführliches Schreiben und die Leistungsbestätigung im Volltext unten)

Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art konnten wir noch kurz vor Beginn der Weihnachtsfeiertage unserer Mandantin überbringen. Für sie hatten wir außergerichtlich Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Nürnberger Versicherung geltend gemacht.

Unsere Mandantin war in einem mittelständischen Unternehmen beschäftigt. Dort übte sie intensiv eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit in verschiedenen Bereichen aus. Unsere Mandantin bekam dann schwere gesundheitliche Probleme und konnte nicht mehr arbeiten. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz war ausgeschlossen. Sie beantragte deshalb Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie so oft wurde daraufhin ein Gutachten eingeholt. Darin bestätigt die Nürnberger zwar gesundheitliche Probleme, für die Berufsunfähigkeit sollte dies aber nicht ausreichen.

Unsere Rechtsanwälte fanden viele Angriffspunkte

Ein dann eingeschalteter Rechtsanwalt konnte die Versicherung auch nicht umstimmen. Daraufhin wandte sie sich an unsere Fachanwaltskanzlei. Nach eingehender Analyse der Fallunterlagen durch unsere Rechtsanwälte Mumm und Sahlender wurde schnell klar, dass hier ein außergerichtliches Vorgehen viel Erfolg verspricht. Zunächst hatte unsere Mandantin aus Unwissenheitwar den Antrag auf die Versicherungsleistung zu oberflächlich ausgefüllt. Hier mussten auf jeden Fall sehr viele Angaben richtiggestellt werden.

Daneben bot das ärztliche Gutachten viele Angriffspunkte. Sowohl medizinische als auch berufskundliche Aspekte hatte der Gutachter schlicht verkannt, waren widersprüchlich oder unvollständig. Auf Basis der jetzt von uns eingereichten vollständigen und umfangreichen Berufsbeschreibung konnten weder der Sachverständige noch der Versicherer die Berufsunfähigkeit unserer Mandantin weiter leugnen.

Nach unserer Einschaltung wurde der Anspruch anerkannt

Kurz vor Weihnachten, am 18.12.2018, kam sie dann zu ihrem guten Recht! Der Anspruch wurde anerkannt.

Für die Vergangenheit waren damit sofort rund 65.000 Euro Rente fällig. Die gezahlten Beiträge werden ebenfalls zurückerstattet. Zukünftig wird unsere Mandantin eine monatliche Rente von ca. 2.200,00 Euro erhalten und keine Beiträge mehr zur Versicherung zahlen müssen. Ein schöner Erfolg zum Jahresende!

Sie können die Leistungsablehnung der Nürnberger hier einsehen, ebenso das ausführliche Schreiben unseres Rechtsanwaltes Sahlender an die Nürnberger. Wir wollen, dass Mandanten sehen wie wir arbeiten und erkennen, dass höchste Professionalität, Erfahrung und Wissen erforderlich ist, um Ansprüche sogar außergerichtlich gegenüber Versicherungen durchzusetzen. Dann sehen Sie noch das Anerkennungsschreiben des Versicherers Nürnberger. Ein seltenes Schriftstück!

Hinweis: Das Ausfüllen des Leistungsantrags bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist äußerst komplex. Versicherungsnehmer, die hier aufgrund mangelnder Erfahrung nur oberflächliche Angaben machen, haben bei der weiteren Leistungsprüfung oft schlechte Karten. Wir als Fachkanzlei für Versicherungrecht bearbeiten und prüfen täglich die Leistungsanträge unserer Mandanten. Wir wissen, welche Anforderungen die Versicherer stellen und wo die Fallstricke liegen. Sprechen Sie uns daher an, wenn Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Unterstützung benötigen, wir helfen gerne! 430/18DS

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