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Conti Hausrat Einbruch: 0 EUR!

03.08.2016 – Kanzleifall

Mandant mit Ehepartner fährt in Urlaub, 4 Tage später Einbruch – Schaden über 100.000 EUR. Die Continentale Sachversicherung AG (Conti) hat einen Detektiv, der in solchen Dingen ermittelt, eingesetzt und verweigert jegliche Zahlung, die Sache geht vor das LG Hannover. Die Conti will nicht leisten, da es

  1. einen Einbruch bestreitet trotz erheblicher Einbruchspuren. Die Conti meint,
  2. aufgrund Wegzugs des Mandanten nach Frankreich sei der Versicherungsvertrag erloschen. Zudem
  3.  würde eine Obliegenheitsverletzung vorliegen, da die Stehlgutliste zu spät beim Versicherer eingereicht worden sei (rund 3 Monate nach Einbruch). Leistungsfrei sei die Conti auch, weil
  4. die Mandanten genau 60 Tage im Urlaub waren und eine solch lange Urlaubszeit eine Gefahrerhöhung darstellen würde, die eben zur Leistungsfreiheit führt.

Ein bunter Blumenstrauss an Einwendungen, wie wir das von den Versicherern im allgemeinen kennen. Die 1. Instanz vor dem Landgericht Hannover wurde nun durch Herrn Rechtsanwalt Goltzsch in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Wittig gewonnen. Die Conti muss den entstandenen Schaden voll bezahlen, denn

  1. ein Einbruch läge zweifelsfrei aufgrund der Spurenlage vor.
  2. Ein Wegzug nach Frankreich lag nach der Beweisaufnahme nicht vor.
  3. Die Stehlgutliste sei zwar sehr spät eingereicht worden, habe aber keine Auswirkungen auf die Regulierung und sei daher nicht beachtlich.
  4. Die lange Urlaubsabwesenheit war für den Einbuch unerheblich, da bereits 4 Tage nach Urlaubsantritt eingebrochen worden sei – die Gefahrerhöhung der langen Abwesenheit hat sich nicht ausgewirkt.

Alles also Einwendungen, die vom Gericht und unseren Anwälten nicht nachvollzogen werden konnten. Ob der Versicherer in Berufung gehen wird, bleibt abzuwarten. Wir werden weiter berichten.

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