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Autodiebstahl: VR verweigert Zahlung

30.05.2013 – Kanzleifall

Mandant gibt Wagen einer anerkannten KFZ Werkstatt ab. Der Schlüssel wird in einen dafür vorgesehen Autohauskasten (viel sicherer als ein normaler Briefkasten) eingeworfen (von der Firma Renz, extra hergestellt für den Einwurf von Fahrzeugpapieren). Der Kasten befindet sich außerhalb des Betriebsgeländes. Aus diesem Kasten wurde wohl der Schlüssel entwendet und dann auch das nicht auf Betriebsgelände stehende Fahrzeug unseres Mandanten. Versicherer verweigert die Regulierung, weil der Einwurf eines KFZ-Schlüssels in einen Briefkasten einer Autowerkstatt grob fahrlässig sei. In 1. Instanz verlor der Mandant, dann wechselte er zu unserer Kanzlei. In zweiter Instanz vor dem OLG Hamburg konnte Fachanwalt für Versicherungsrecht Wittig den Fall gewinnen, der Versicherer musste voll regulieren und alle Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 14 U 49/12.

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