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Private Krankenversicherung: HanseMerkur gibt sich geschlagen!

12.05.2017 – Kanzleifall

Die Familie unseres Mandanten ist bereits seit mehreren Generationen bei der HanseMerkur privat krankenversichert. Als unser Mandant unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten gerät und seine Beiträge – vorübergehend – nicht mehr erbringen kann, kündigt die HanseMerkur sämtliche Zusatztarife der Familie. Formfehlerhaft (!), worauf unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm die HanseMerkur bereits in der vorgerichtlichen Korrespondenz – vergeblich – hinweist. Jetzt musste sich die HanseMerkur auch vom Landgericht Hamburg bestätigen lassen, dass die Kündigungen allesamt unwirksam sind und die Verträge weiter laufen müssen. Daraufhin hat die HanseMerkur die Forderungen des Klägers nach Rückkehr in seine alten Tarife vollumfänglich und rechtskräftig anerkannt (Anerkenntnisurteil, Landgericht Hamburg, Az. 332 O 465/16). Ebenfalls muss die HanseMerkur auch die Kosten des Klageverfahrens selbstverständlich in voller Höhe übernehmen.

Bei Kündigungen von Versicherungsverträgen durch den Versicherer empfiehlt es sich daher immer, die Wirksamkeit der Kündigung durch Fachanwälte prüfen zu lassen. Insbesondere bei privaten Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Nachtrag und Gedanken zum Fall:

Natürlich hat der Mandant alle Beiträge, die er schuldig war, bezahlt. Trotzdem wollte der Versicherer den Mandanten nicht weiter versichern, klar, war er doch zwischenzeitlich älter und gesundheitsanfälliger geworden. Ein „Schnäppchen“ für den Versicherer, hier den Mandanten loszuwerden. Ein anderer Versicherer hätte den Mandanten aufgrund Alters/Gesundheitssituation nicht mehr versichert. Toll, so von seinem langjährigen Versicherer im Stich gelassen zu werden.

Nun gut, die Gerechtigkeit hat gesiegt!

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