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Lebensversicherung Athene

06.09.2016 – Kanzleifall

Alter Rentner (Mandant) unterhält fondsgebundene Lebensversicherung mit einer Todesfallsumme von ca. 140.000,00 Euro bei der Athene. Die Beiträge reichen nicht aus, um den Todesfallschutz zu finanzieren, deshalb beendet Athene den Vertrag (das Risiko ist ihr zu hoch) und will 0 Euro zurückzahlen. Rechtsanwalt Mumm klärt gegenüber Athene die Rechtslage, der Todesfallschutz besteht jetzt weiter und die Anwaltskosten trägt ebenfalls der Versicherer!

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