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LVM sieht Fehler sofort ein – Toll!

01.10.2019 – Kanzleifall

Wenn jeder Versicherer so wie die LVM Fehler sofort einsehen würde, hätten wir weniger zu tun. Und die Versichertengemeinschaft ein weit besseres Gefühl, tatsächlich versichert zu sein. Ein Beispiel, wie gut Versicherer reagieren können, wenn sie auf Fehler hingewiesen werden.

Unser Mandant erhielt von der LVM die Mitteilung, dass sein Lebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zum 01.09.2019 abläuft und damit auch die Leistungen aus der vom Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit des Mandanten enden. Der ursprünglich geschlossene Vertrag sah jedoch einen Ablauf erst zum 01.09.2020 vor, also 1 Jahr später.

Weil unser Mandant sich diese Änderung nicht erklären konnte, erhielt er von dem Versicherer zudem nachträglich einen Änderungsversicherungsschein aus dem Jahr 1996 zugesandt, aus welchem das geänderte Vertragsablaufdatum hervorgeht. Diesen Änderungsversicherungsschein hatte er zuvor nie gesehen, woraufhin er sich schließlich rechtsanwaltliche Hilfe in unserer Kanzlei suchte.

Nach ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage durch unseren Rechtsanwalt Sebastian Schabbehard, Teammitglied um Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm, war klar, dass der vorzeitige Vertragsablauf auf einer unwirksamen, einseitigen Vertragsänderung durch den Versicherer beruht. Ein einziges Schreiben reichte Rechtsanwalt Schabbehard anschließend aus, den Versicherer von der Unwirksamkeit seiner einseitigen Vertragsänderung zu überzeugen. Denn der geänderte Versicherungsschein enthielt wesentliche Hinweise nicht, die für die Wirksamkeit unentbehrlich sind. Daneben hätte die LVM auch den Zugang des Schreibens beweisen müssen.

Nach unserem Schreiben sah LVM den Fehler ein

In unserem Schreiben forderten wir die LVM natürlich auf, die bisherigen Leistungen an den Mandanten auch weiterhin bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsablauf zu erbringen. Hier ist der wesentliche Schriftverkehr zusammengefasst.

Aufgrund des überzeugenden Schreibens erkannte die LVM sofort, dass Sie einen Fehler gemacht hat. Die LVM erkannte sofort ihre Leistungspflicht bis zum 01.09.2020 an. Der Mandant erhält somit die ihm zustehenden Leistungen in Höhe von insgesamt rund € 12.400,00 aus dem weiterhin bestehenden Versicherungsvertrag. Fehler sind unvermeidbar, jeder macht sie, auch Versicherer. Wenn aber auf den Fehler hingewiesen wird, ist es einfach schön, wenn der Vertragspartner den Hinweis aufnimmt und sein Verhalten ändert und nicht die Versicherungsnehmer zwingt, vor Gericht zu gehen und Jahre zu warten, bis endlich die Zahlung erfolgt.

Also toll gemacht LVM, wir finden dieses Verhalten klasse. Weiter so.

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