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Nürnberger Berufsunfähigkeit: Vergleichsbetrag verzwanzigfacht

12.01.2017 – Kanzleifall

Unsere Mandantin, eine Altenpflegerin, wird aufgrund einer schweren Depression, verbunden mit einer Essstörung, berufsunfähig. Nachdem sie daraufhin bei der Nürnberger Versicherung einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellt, ficht diese den Vertrag wegen vermeintlich fehlerhafter Angaben im Gesundheitsfragebogen an. (Folge: der Vertrag wird rückwirkend aufgehoben und alle Beiträge, die unsere Mandantin bisher bezahlt hatte, behält die Nürnberger) Sie bietet der Versicherungsnehmerin aus „Kulanz“ einen Betrag von 3.000,00 EUR an.

So behauptet die Nürnberger unter anderem, der Versicherungsnehmerin sei bereits bei Vertragsabschluss ihre Essstörung bekannt gewesen. Und weil das nicht im Antrag angegebenen worden sei, läge eine „arglistige Täuschung“ der Mandantin bei Vertragsschluss vor. Nach Anforderung sämtlicher medizinischer Unterlagen können wir die Argumentation der Nürnberger widerlegen. Es gelingt Rechtsanwalt Mumm den ursprünglichen Vergleichsbetrag um das Zwanzigfache, auf 60.000,00 EUR, zzgl. sämtlicher Anwaltskosten zu erhöhen, (2015/15).

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